DEHOGA-Umfrage zu Hindernissen bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

| Politik Politik

Während viele Unternehmen, auch in Hotellerie und Gastronomie, händeringend Mitarbeitende suchen, sind gleichzeitig viele Menschen ohne Arbeit. Im August waren in Deutschland fast 2,7 Mio. arbeitsfähige Menschen bei den Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet. Rund 900.000 von ihnen sind langzeitarbeitslos, also seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen haben keinen Berufsabschluss bzw. sind aus anderen Gründen nur eingeschränkt vermittelbar. Mehr als 190.000 Menschen werden bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als arbeitssuchend in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie oder Speisenzubereitung geführt.

Als Antwort auf den überall grassierenden Mitarbeitermangel hat die Bundesregierung im letzten Jahr eine Fachkräftestrategie beschlossen. Ein wesentlicher Baustein darin ist die verstärkte Weiterbildung von gering Qualifizierten. Der DEHOGA weist in dieser Diskussion vor allem auf Knackpunkte wie eine funktionierende Arbeitskräfteeinwanderung, das In-Arbeit-bringen von Geflüchteten und eine Offensive für duale Berufsausbildung hin. Aus Sicht des Verbands muss außerdem besser sichergestellt werden, dass sich reguläre Arbeit im Vergleich zu staatlichen Transferleistungen finanziell mehr lohnen muss.

In der politischen Diskussion um die richtigen Rezepte in der Arbeitsmarktpolitik möchte der Verband argumentativ optimal gerüstet sein und sicherstellen, dass die DEHOGA-Positionierungen mit den Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis übereinstimmen. Ganz konkret will sich der Verband vorbereiten auf einen Mitte Oktober anstehenden Workshop im Bundesarbeitsministerium zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit.

Der DEHOGA bittet daher alle Unternehmer, sich bis zum 3. Oktober 2023 an der hier verlinkten Umfrage zu beteiligen. Das Ausfüllen dauert nur fünf Minuten. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. 

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.