DEHOGA-Umfrage zu Hindernissen bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

| Politik Politik

Während viele Unternehmen, auch in Hotellerie und Gastronomie, händeringend Mitarbeitende suchen, sind gleichzeitig viele Menschen ohne Arbeit. Im August waren in Deutschland fast 2,7 Mio. arbeitsfähige Menschen bei den Arbeitsagenturen arbeitslos gemeldet. Rund 900.000 von ihnen sind langzeitarbeitslos, also seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet. Viele von ihnen haben keinen Berufsabschluss bzw. sind aus anderen Gründen nur eingeschränkt vermittelbar. Mehr als 190.000 Menschen werden bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern als arbeitssuchend in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie oder Speisenzubereitung geführt.

Als Antwort auf den überall grassierenden Mitarbeitermangel hat die Bundesregierung im letzten Jahr eine Fachkräftestrategie beschlossen. Ein wesentlicher Baustein darin ist die verstärkte Weiterbildung von gering Qualifizierten. Der DEHOGA weist in dieser Diskussion vor allem auf Knackpunkte wie eine funktionierende Arbeitskräfteeinwanderung, das In-Arbeit-bringen von Geflüchteten und eine Offensive für duale Berufsausbildung hin. Aus Sicht des Verbands muss außerdem besser sichergestellt werden, dass sich reguläre Arbeit im Vergleich zu staatlichen Transferleistungen finanziell mehr lohnen muss.

In der politischen Diskussion um die richtigen Rezepte in der Arbeitsmarktpolitik möchte der Verband argumentativ optimal gerüstet sein und sicherstellen, dass die DEHOGA-Positionierungen mit den Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis übereinstimmen. Ganz konkret will sich der Verband vorbereiten auf einen Mitte Oktober anstehenden Workshop im Bundesarbeitsministerium zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit.

Der DEHOGA bittet daher alle Unternehmer, sich bis zum 3. Oktober 2023 an der hier verlinkten Umfrage zu beteiligen. Das Ausfüllen dauert nur fünf Minuten. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.