Demnächst BGN-Beitragsbescheide: Zinslose Stundung formlos möglich

| Politik Politik

In der nächsten Woche wird die Berufsgenossenschaft BGN die Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2019 und die Vorschüsse für 2020 versenden. Eigentlich in diesem Jahr für gastgewerbliche Betriebe ein Grund zur Zufriedenheit, da nach dem neuen Gefahrtariftarif ab 01.01.2019 die Beiträge für die Branche gesunken sind. Aktuell wird diese erfreuliche Entwicklung nun leider dadurch überlagert, dass angesichts der Liquiditätsschwierigkeiten der Betriebe der Hotellerie und Gastronomie infolge der Corona-Pandemie im Moment jede denkbare Zahlungsaufforderung zur Unzeit kommt. Die BGN hat auf diese Situation mit zwei Maßnahmen umsichtig reagiert, auf die der DEHOGA Bundesverband hinweist:

Zum einen hatte die BGN ja bereits sehr frühzeitig mitgeteilt, dass unbürokratische und längerfristige Stundungsvereinbarungen möglich sind. Dies wird nun nochmals bekräftigt: Für die von der Coronakrise betroffenen Betriebe hat die BGN Zahlungserleichterungen, zinslose Beitragsstundungen und das Aussetzen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeräumt. Stundungsvereinbarungen können Unternehmen zunächst bis zum 15. September 2020 mit der BGN schließen. Sollte dieser Zeitraum nicht ausreichen, können weitere individuelle Vereinbarungen geschlossen werden. Wichtig ist, dass Unternehmer aktiv auf die BGN zugehen: Stundungsanträge können telefonisch unter 0621/4456-1581 oder per Mail an beitrag@​bgn.de gestellt werden. [Das Muster eines Stundungsbescheides hier verlinkt].

Zum zweiten hätte die BGN eigentlich aufgrund der zu erwartenden Beitragsausfälle für die Umlage 2020 mit einem Beitragsanstieg und höheren Vorschussbeiträgen rechnen müssen. Dies würde aber auch zu einer Nacherhebung von Beiträgen für die ersten beiden bereits im Januar und März 2020 gezahlten Vorschussraten führen. Um diese Belastung der Betriebe in der aktuellen Situation zu vermeiden, hat der Vorstand der BGN beschlossen, den Beitragsfuß für die Vorschüsse auf die Umlage 2020 und die ersten beiden Vorschussraten 2021 so festzusetzen wie 2019, d.h. mit einem Vorschussfuß von 0,326 Euro (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.