Einschränkungen bei Förderung von Gasheizungen und Wärmeerzeugungsanlagen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig die Förderung von Wärmeerzeugern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, das berichtet der DEHOGA Bundesverbannd und weist auf die aktuellen Fördermöglichkeiten hin

So sind mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger ab dem 15.08.2022 in der Sanierung nicht mehr förderfähig. Auch Kombigeräte aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe werden nicht mehr gefördert (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene KWK-Anlagen, Gas-Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen). Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.

Darüber hinaus werden die Fördersätze im Bereich Wärmeerzeugung insgesamt reduziert, um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Insbesondere Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen werden zukünftig weniger stark gefördert. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 10 Mio. Euro auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.

Die Änderungen der neuen Richtlinie treten zum 15.08.2022 in Kraft treten. Weitere Informationen sowie die neuen Fördersätze finden Sie hier…

Bis zum 14.08.2022, 24:00 Uhr, können jedoch noch Anträge mit den bisherigen Fördersätzen gestellt werden. Die Antragerstellung erfolgt hier... beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Als Begründung für die Kurzfristigkeit der Reform wurde angegeben, man wolle „Vorzieheffekte“ vermeiden und die verbleibenden Förderangebote mit den zu Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten. Die Förderung war erst im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt worden.


 

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