Einschränkungen bei Förderung von Gasheizungen und Wärmeerzeugungsanlagen

| Politik Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kurzfristig die Förderung von Wärmeerzeugern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, das berichtet der DEHOGA Bundesverbannd und weist auf die aktuellen Fördermöglichkeiten hin

So sind mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger ab dem 15.08.2022 in der Sanierung nicht mehr förderfähig. Auch Kombigeräte aus Gas-Brennwertheizung und Wärmepumpe werden nicht mehr gefördert (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene KWK-Anlagen, Gas-Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen). Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.

Darüber hinaus werden die Fördersätze im Bereich Wärmeerzeugung insgesamt reduziert, um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Insbesondere Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen werden zukünftig weniger stark gefördert. Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 10 Mio. Euro auf maximal 5 Mio. Euro reduziert.

Die Änderungen der neuen Richtlinie treten zum 15.08.2022 in Kraft treten. Weitere Informationen sowie die neuen Fördersätze finden Sie hier…

Bis zum 14.08.2022, 24:00 Uhr, können jedoch noch Anträge mit den bisherigen Fördersätzen gestellt werden. Die Antragerstellung erfolgt hier... beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Als Begründung für die Kurzfristigkeit der Reform wurde angegeben, man wolle „Vorzieheffekte“ vermeiden und die verbleibenden Förderangebote mit den zu Verfügung stehenden Mitteln aufrechterhalten. Die Förderung war erst im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt worden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.

In der EU bleibt die Zukunft von Namen wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» für vegetarische Produkte zunächst offen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich nach intensiven Verhandlungen in Brüssel zunächst nicht auf neue Vorgaben einigen. Die Entscheidung wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.