Ende der Luca-App im Saarland

| Politik Politik

Die saarländische Landesregierung hat am Dienstag das Ende der Luca-App beschlossen. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) gab nach der Entscheidung im Kabinett bekannt, dass der Kooperationsvertrag mit der Betreiberfirma nicht mehr um ein weiteres Jahr verlängert werde.

Dafür ausschlaggebend seien neben dem Stimmungsbild aus den anderen Bundesländern auch die einstimmigen Stellungnahmen aller angehörten Beteiligten auf Landesebene gewesen - darunter der Landkreistag, der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und der PopRat Saarland als Interessenverband der Kultur- und Eventbranche.

Nach dem Ende der Luca-App am 31. März könne die Kontaktnachverfolgung im Saarland alternativ mit anderen Apps wie der Corona-Warn-App oder in Papierform sichergestellt werden. Die Corona-Warn-App des Bundes beispielsweise erkenne beim Einchecken zu einer Veranstaltung anonym per Bluetooth, ob man sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten habe. Sie warne anonymisiert Personen, die zu derselben Veranstaltung eingecheckt waren. Laut Bachmann erfolgt diese Warnung ohne Zutun der Gesundheitsämter oder Veranstalter. «Somit ist eine Funktionalität auch bei Überlastung der Gesundheitsämter gewährleistet.»

Im Saarland ist die Kontaktnachverfolgung im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt, das Mitte Januar auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion verlängert wurde. «Demnach haben Betreiber, Veranstalter oder sonstige Verantwortlichen weiterhin durch geeignete Maßnahmen die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen», hieß es aus dem Ministerium. Die Gesundheitsämter seien berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.