Entwurf für Viertes Bürokratie-Entlastungsgesetz – DEHOGA: Das reicht nicht!

| Politik Politik

Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. (Tageskarte berichtete) Unter anderem sieht das Papier vor, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Pflicht zum Ausfüllen papierhafter Meldescheine doch schon lange ein Ärgernis für die Betriebe.

Mit einiger Sorge betrachten der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) jedoch die Beibehaltung der besonderen Meldepflicht für ausländische Gäste. Die mit Umsetzung des Entwurfs des BEG IV beim Check-in erforderlich werdende deutlich sichtbare Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gäste ist der Branche wesensfremd und wird bei den Mitarbeitenden auf intuitive Ablehnung treffen. 

Darüber hinaus könne es nicht sein, dass Heilbäder und Kurorte in Deutschland zukünftig auf Basis der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder und darauf fußender kommunaler Satzungen ihrerseits korrespondierende Meldepflichten für inländische Gäste einführen, so der DEHOGA. Dann wäre der Entlastungseffekt durch das BEG IV zu einem wesentlichen Teil konterkariert, schlimmstenfalls könnten die Betriebe sogar mit höheren Kosten der Datenerfassung konfrontiert sein, denn sie träfen nun vermutlich auf noch größeres Unverständnis der Gäste. Hier müsse dringend nachjustiert werden, so der Verband

Zudem komme insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen an. Daran werde auch das geplante Gesetz nur wenig ändern, beklagt der DEHOGA. Denn gleichzeitig wüchsen die bürokratischen Regelungswerke an anderer Stelle immer weiter. Erst jüngst hatte der Normenkontrollrat aufgezeigt, dass die Bürokratiebelastungen der deutschen Wirtschaft 2023 auf den Rekord von 65 Milliarden Euro gestiegen seien.

Trotz aller Bemühungen und politischer Versprechen, Bürokratie abzubauen, verbringen die gastgewerblichen Unternehmer laut einer DIHK-Studie mehr als 14 Stunden pro Woche mit dem Abarbeiten von Dokumentations- und Informationspflichten. Die untersuchten Unternehmen müssen je nach Betriebsgröße, -aktivitäten und -anlagen bis zu 125 Verpflichtungen einhalten. Davon verursachen 100 Verpflichtungen spürbare Bürokratiebelastungen, die zwischen 1,2 Prozent und 6 Prozent des jährlichen Umsatzes liegen. Die Studie zeigt auch, dass 43 Prozent branchenspezifische Vorschriften sind.

Es sei nicht die konkrete Einzelbelastung, die den Unternehmern des Gastgewerbes zu schaffen mache, sondern die Summe der bürokratischen Pflichten, die für Unmut sorge, so der Verband.

Zum Gelingen des Bürokratieabbaus schlägt der DEHOGA zahlreiche Maßnahmen vor, dazu gehört u.a.

  • „One in, two out-Regel“ einführen: Die bereits bestehende „One-in-one-out“-Regel sollte nicht nur als Kompensationsmechanismus für neue Regulierungen wirken, sondern über die Kompensation hinaus zu echten Entlastungen führen. „One in, one out“ sollte daher zu einer „One in, two out“-Regel ausgeweitet werden. Dabei ist eine Branchenbetrachtung unverzichtbar.
  • Vorabprüfung von Bürokratiepflichten („Praxischeck“): Durch eine frühe Einbindung der Unternehmen in den Gesetzgebungsprozess könnten neue Gesetze und Regelungen vor ihrer detaillierten Ausarbeitung auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden („Praxischeck“). Dies könnte dazu führen, dass bestimmte Regelungen gar nicht erst getroffen oder ursprüngliche Vorhaben verbessert werden, indem sie bürokratieärmer gestaltet werden.
  • Aussetzen von Bürokratiepflichten mit Praxischeck: Die temporäre Aussetzung von Bürokratiepflichten verbunden mit einer Evaluierung könnte dazu führen, zukünftig ganz auf bestehende Regelungen zu verzichten und den Bürokratieabbau vorantreiben.

Zudem müsse Bürokratie auch auf EU-Ebene abgebaut werden, und in Deutschland sollte nicht über EU-Standards hinaus reguliert werden. Ausnahmen für kleine und mittlere Betriebe mit Blick auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie sollten geschaffen und Antrags- und Genehmigungsmaßnahmen vereinfacht werden.

Neben Steuererleichterungen finden sich auch weitere Maßnahmen, die Unternehmer unbedingt kennen sollten.

Weniger Vorschriften und mehr digital: Die Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, Verwaltung und Bürger abbauen. Dazu brachte das Kabinett am Mittwoch in Berlin ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg. Beispielsweise sollen deutsche Staatsbürger in Hotels im Inland keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: «Bürokratieentlastung ist eine der großen Aufgaben der Bundesregierung, eines unserer großen Vorhaben. Und das haben wir heute einen großen weiteren Schritt vorangebracht.» Die Wirtschaft mahnte aber deutlich mehr und tiefgreifendere Maßnahmen für den Bürokratieabbau an.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.