Entwurf zur Bund-Länder-Runde: Lockdown und eingeschränkter Bewegungsradius 

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Wegen der viel zu hohen Corona-Infektionszahlen steht Deutschland vor einer Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar und weiteren Verschärfungen zur Reduzierung der Kontakte. In einem am Dienstag vom Bundeskanzleramt an die Länder geschickten Beschlussentwurf (PDF) zur Bund-Länder-Runde am Nachmittag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wird die Fortsetzung des Lockdowns bis zum 31. Januar vorgeschlagen. Zudem wird die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, bei einer hohen Infektionsrate den Bewegungsradius der Menschen deutlich einzuschränken. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen sollen massiv verschärft werden.

In Erweiterung der bestehenden Beschlüsse sollten demnach private Zusammenkünfte wie schon im Frühjahr nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet werden, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorliegenden Entwurf. Diese Regelung wird nicht an eine bestimmte Inzidenzzahl geknüpft. Bisher sind Treffen mit bis zu fünf Personen aus anderen Haushalten gestattet. Der Entwurf trägt die Datumszeile 5. Januar, 13.50 Uhr. Hier gibt es den Entwurf als PDF. 

Des weiteren steht zur Diskussion, in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche den Aufenthalt auf ein Umfeld von 15 Kilometern um den Wohnort zu reduzieren. In dem entsprechenden Entwurfs-Passus wird aber zunächst offen gelassen, wie eine Regelung genau aussehen kann. Darüber muss nun in der Runde von Bund und Ländern beraten werden.

Im Entwurf heißt es: In den betroffenen Landkreisen würden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Einschränkung des Bewegungsradius auf [ergreifen]/[prüfen], sofern kein triftiger Grund vorliegen. Die eckigen Klammern bedeuten, dass darüber nun noch in der Runde beraten werden muss. «Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar», heißt es weiter im Entwurf.

Die seit dem 16. Dezember geltende Schließung von weiten Teilen des Handels, der Gastronomie und von Schulen wie Kindertagesstätten soll dem Entwurf zufolge beibehalten werden. Noch offen ist aber, ob neben den Sonderregeln für Abschlussklassen auch bei den Grundschulen ein Wechselunterricht angeboten werden soll. (dpa)


 

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