Der Rat der Europäischen Union hat am 30. März 2026 die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Mit dieser Entscheidung wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen, wie aus einer Mitteilung des Deutschen Reiseverbands (DRV) hervorgeht. Die Neuregelung soll die Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen präzisieren und für mehr Rechtssicherheit innerhalb der Branche sorgen.
Anpassungen bei Definitionen und Rahmenbedingungen
Nach Angaben des Branchenverbandes enthält die verabschiedete Fassung Klarstellungen zu den Kriterien für außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände. Diese beziehen sich auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute. Die Neuerung soll laut DRV Transparenz für Verbraucher schaffen und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für Reiseunternehmen im europäischen Markt gewährleisten.
Der Verband begrüßt die Entscheidung bei den Definitionen ausdrücklich. DRV-Präsident Albin Loidl erklärt hierzu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht.“
Unveränderte Fristen bei Rückerstattungen
Trotz der Reform hält die Europäische Union an der bestehenden Rückerstattungsfrist von 14 Tagen fest. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Veranstalter den Reisepreis bei Stornierungen oder Kündigungen an die Kunden zurückzahlen. Zusätzliche Instrumente für Krisensituationen, wie etwa verpflichtende Gutscheinlösungen oder flexiblere Fristen bei außergewöhnlichen Marktsituationen, wurden nicht in die Richtlinie aufgenommen.
Die Reisebranche sieht in der Beibehaltung der starren Fristen eine Schwäche im Umgang mit großflächigen Krisen. Loidl verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle geopolitische Lage im Nahen Osten. „Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, so der DRV-Präsident. Dass diese Punkte keine Berücksichtigung fanden, bezeichnet er als verpasste Chance.
Zeitplan für die Umsetzung in nationales Recht
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell in Kraft. Den Mitgliedstaaten der EU verbleibt anschließend ein Zeitraum von 28 Monaten, um die Vorgaben in nationales Recht zu transformieren. Ergänzend wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten festgelegt, sodass die neuen Regelungen voraussichtlich ab dem Jahr 2029 Anwendung finden werden.
Die Reform soll insgesamt zu einer höheren Planungssicherheit beitragen. Durch die eindeutige Abgrenzung der Reisearten sieht der Verband die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt. Statistische Daten zur Entwicklung der Reisebuchungen unter der neuen Gesetzgebung liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die praktische Anwendung erst in drei Jahren erfolgt. Regional könnten sich jedoch Unterschiede in der Umsetzungsgeschwindigkeit der einzelnen EU-Staaten ergeben.












