Faeser und Heil wollen Arbeitnehmer besser vor Überwachung schützen

| Politik Politik

Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, «wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären».

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

Zwar bedarf die Kameraüberwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann auch die Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter fassen als bisher.

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden.

Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 - damals in der Opposition - einen Entwurf für ein «Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen» vorgelegt.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im Februar der Amazon Logistik Winsen GmbH die permanente Datenerfassung bei Mitarbeitertätigkeiten erlaubt. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen hatte im Oktober 2020 das ununterbrochene Erheben von Mitarbeiterdaten per Scanner untersagt, dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Das Gericht ließ die Berufung zu.

Das Urteil zeige, dass ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz überfällig sei, sagte Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Die Gewerkschafterin mahnte zur Eile und sagte: «Arbeitgeber können jeden Tastenanschlag und jede besuchte Website, jede Aktivität in sozialen Netzwerken nachvollziehen. Es gibt derzeit kein Gesetz, das das verbietet».


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.