Freistellung von Rundfunkbeiträgen wegen Corona

| Politik Politik

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben sich gestern, auch auf Drängen von DEHOGA und Hotelverband, auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Sie weiten anlässlich des Teil-Lockdowns in den Monaten November und Dezember die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen.

Unternehmen können eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn die Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt mindestens drei Monate (90 Tage) geschlossen war. Der Schließungszeitraum muss aber – anders als bislangnicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können sämtliche Tage, an denen Ihre Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammengerechnet werden, also auch die Zeiten aus dem Frühjahr 2020. Das heißt, bei Hinzurechnung bisher nicht berücksichtigter oder weiterer Zeiträume können nun Freistellungen erfolgen bzw. verlängert werden.
 
Freistellungsanträge sollen jedoch erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte gestellt werden. Nachweise seien dem Antrag laut Auskunft des Beitragsservice nicht beizufügen.

Weitergehende Informationen sowie das entsprechende Antragsformular stellt der Beitragsservice auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
 
Über den Hotelverband Deutschland (IHA) wurde beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nachgefragt, wie diese „aufgrund coronabedingter behördlich angeordneter Schließung“ definieren und ob hierunter auch Gaststätten und Restaurants fallen, die noch Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten, und Hotels, die derzeit noch einige wenige Geschäftsreisende beherbergen. Eine solche Regelung wäre dann übereinstimmend mit der beihilferechtlich konformen Definition der Bundesregierung und der Bundesländer für die „November- und Dezemberhilfe“.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.

Der Dehoga Niedersachsen warnt vor massiven Schäden für das Gastgewerbe durch angekündigte Streiks im Nah- und Luftverkehr während der Hannover Messe. Verbandspräsident Breuckmann kritisiert den Zeitpunkt der Maßnahmen und fordert eine schnelle Einigung der Tarifparteien.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie von 1.000 Euro. Doch Unternehmensvertreter reagieren genervt.

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.