Frist für Grundsteuererklärung bis Ende Januar verlängert

| Politik Politik

Wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden wird die Abgabefrist hierfür bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert. Darauf haben sich die Länderfinanzminister verständigt, wie die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen (SPD), am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte die Frist Ende Oktober auslaufen. «Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen», erklärte Ahnen, die Finanzministerin in Rheinland-Pfalz ist.

Bundesfinanzminister Christian Lindner begrüßte die Entscheidung. Die Verlängerung gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern Luft, sagte der FDP-Chef in Washington am Rande der Tagung des Internationalen Währungsfonds. «Gegenwärtig gibt es andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns mit Priorität kümmern müssen.»

Die Besitzer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen können die Erklärung seit dem 1. Juli online abgeben. Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe dies bereits getan. Lindner machte sich daher für eine Verlängerung der Abgabefrist um mehrere Monate stark. Die Entscheidung lag bei den Ländern. Zuerst hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärte, mit der Verlängerung würden Bürger, Wirtschaft und Steuerberater deutlich entlastet. Hessens Ressortchef Michael Boddenberg (CDU) erinnerte daran, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen ist. Er bitte daher alle, die Erklärung möglichst rasch abzugeben. «Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts.» Ähnlich lautete ein Appell des Finanzministers aus Baden-Württemberg, Danyal Bayaz (Grüne): «Die Bürgerinnen und Bürger haben nun etwas mehr Zeit, die sollten sie jetzt aber auch nutzen.»

Kritik kam von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). «Drei Monate Fristverlängerung reichen nicht», sagte ihre Vorsitzende Gitta Connemann. Viele Bürgerinnen und Bürger seien überfordert oder unsicher. «Denn bisher gilt: Wer sich erklärt hat, haftet. Darum müssen die komplexen Angaben nachträglich korrigiert werden können.» Die Bescheide müssten unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die Steuersoftware «Elster» oder ein Portal des Finanzministeriums hochgeladen werden müssen. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es zu kompliziert sei. Kurz nach dem Start gab es technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war «Elster» lahmgelegt, weil viele Bürger gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Auch die Behörden-Steuersprache in den Erklärungen erleichtert die Sache nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden - doch ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mieter umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Eigentümer ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab.


    Zurück

    Vielleicht auch interessant

    Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

    Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

    Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

    Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

    Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

    Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

    Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

    Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

    Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

    Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.