Frist für Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen bis 30. Juni 2023 verlängert

| Politik Politik

Die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Zuschussprogramme ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband unter Verweis auf das Bundeswirtschaftsministerium. Eigentlich lief die Frist bis zum 31. Dezember 2022

Nun sind die Schlussabrechnungen spätestens bis zum 30. Juni 2023 für diese Hilfen einzureichen und zwar wie bei den Anträgen über prüfende Dritte, also Steuerberater, Buchprüfer oder Rechtsanwälte.

Der DEHOGA unterstreicht,  dass jeder Antrag auf Überbrückungshilfe zwingend eine Schlussabrechnung erfordert. Hintergrund ist unter anderem, dass die erhaltene Förderung in vielen Fällen auf Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten basiert. Sollte eine Rückzahlung notwendig werden, setzt die Bewilligungsstelle im Schlussbescheid eine Zahlungsfrist dafür fest.

Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen: Das Bundeswirtschaftsministerium informiert wie folgt:

Die Corona-Zuschussprogramme sind im Juni 2022 ausgelaufen. Zum Ende der Antragsfrist sind noch zahlreiche Anträge auf Überbrückungshilfe IV eingereicht worden. Die Bewilligungsstellen konzentrieren sich daher derzeit auf die zügige Bewilligung der noch offenen Anträge und beginnen parallel, sukzessive mit der Bearbeitung der bereits eingehenden Schlussabrechnungen.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten, u.a. durch die Grundsteuerreform, haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert.

Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Für das Paket I (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) ist die Einreichung der Schlussabrechnung bereits seit Mai 2022 möglich. Rd. 14.000 Schlussabrechnungen sind bereits digital eingereicht worden. Das Paket II (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wird voraussichtlich im Oktober 2022 starten. Mit der Einreichung im „Paket“ wird eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und prüfenden Dritten vermieden, sofern Schlussabrechnungen für mehrere Programme zu erstellen sind.

Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. Dezember 2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden (Diese Funktion wird Anfang 2023 bereitgestellt).

Darüber hinaus werden sich die Länder im Falle von Rückzahlungen auf transparente und angemessene Rückzahlungskonditionen verständigen, um erneute Liquiditätsprobleme für die betroffenen Unternehmen möglichst zu vermeiden. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

FAQ zur Schlussabrechnung hat das Bundeswirtschaftsministerium hier veröffentlicht...


Zurück

Vielleicht auch interessant

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.