Front gegen Wiederverkäufer: Stadt und Wirte gehen gerichtlich gegen Wiesn-Wucher vor

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Die Münchner Oktoberfestwirte gehen weiter mit Anwälten und Abmahnungen gegen den Verkauf überteuerter Platzreservierungen durch bestimmte Online-Händler vor. «Wir Wirte kämpfen schon seit Jahren zusammen mit der Stadt gegen diese unlauteren Methoden und haben auch Spezial-Anwaltskanzleien beschäftigt, die gegen solche illegalen Praktiken vorgehen. Sie spüren diese Wiederverkäufer auf und verhängen hohe Abmahngebühren», sagte Wirtesprecher Peter Inselkammer. 

Tausende Euro für einen Wiesn-Tisch

Derartige Praktiken, bei denen Tausende Euro für einen Wiesntisch verlangt werden, seien «Wucher», betonten Inselkammer wie auch der Wiesnchef und Münchner Wirtschaftsreferent Christian Scharpf (SPD). Sie seien rufschädigend für das Oktoberfest und müssten weiter konsequent bekämpft werden, sagte Scharpf. «Auf der Wiesn ist kein Platz für Wucher-Preise.» Die Stadt sei in Kontakt mit den betroffenen Wiesnwirten, die gerichtlich dagegen vorgehen wollten. 

Scharpf und Inselkammer begrüßten das jüngste Urteil des Landgerichts München I. Das Gericht hatte einer Eventagentur verboten, Tischreservierungen für das Festzelt Ochsenbraterei zu einem hohen Preis weiterzuverkaufen. In dem Fall hatte ein Testkäufer der Wirtsfamilie Haberl von der Ochsenbraterei 2024 für sechs Plätze an einem Zehnertisch 1729 Euro bezahlt, inklusive Verzehrgutscheinen. Auf manchen Seiten werden sehr viel höhere vierstellige Beträge für einen Tisch verlangt. Für zwei Tische - also 20 Plätze - gibt es sogar Angebote über 10.000 Euro.

Geschäft auf dem Rücken gutgläubiger Menschen

Inselkammer warnte Wiesnfans vor dem Kauf solcher Reservierungen, bei denen teils Tausende Euro für einen Wiesntisch verlangt werden. Gültig seien Platz-Reservierungen grundsätzlich nur, wenn sie direkt mit den Reservierungsbüros der Zelte abgeschlossen würden. Die Agenturen handelten also mit etwas, das es gar nicht gebe.

«Da werden Geschäfte gemacht auf dem Rücken von gutgläubigen Menschen», sagte Inselkammer. Er wies darauf hin, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wirte klar geregelt ist, dass bei solchen Käufen die Reservierungen storniert werden - und die arglosen Käufer dann mit leeren Händen dastehen können. 

Grundsätzlich verlangen die Wirte für eine Reservierung pro Platz den Kauf von Verzehrgutscheinen für ein halbes Hendl und zwei Maß Bier. Damit komme, am in aller Regel auf die Summe von rund 50 Euro, erläuterte Inselkammer. Bei sechs Plätzen seien das 300 Euro - die aber in Form von Gutscheinen zum Bezahlen der Speisen und Getränke verwendet werden können.

Tausch-Portal mit fairen Original-Preisen

Wer eine Reservierung nicht wahrnehmen möchte, kann sie auf einem offiziellen Online-Portal der Stadt zum Originalpreis tauschen oder verkaufen. Das Oktoberfest findet vom 19. September bis zum 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt (dpa)


 

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