Gastgewerbe in Bayern begrüßt Aufhebung der Corona-Sperrzeit

| Politik Politik

Bayern will nach Angaben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine ganze Reihe von Corona-Beschränkungen lockern. So sollen Gaststätten künftig wieder ohne Zeitbegrenzung öffnen dürfen (Tageskarte berichtete).

„Das ist ein verantwortbarer und zugleich auch sehr wichtiger Schritt hin zu mehr Normalität“, so kommentiert Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, die Aufhebung der Corona-Sperrstunde. 

„Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Gäste steht für uns immer an oberster Stelle. Dank der erwiesenermaßen funktionierenden Schutz- und Hygienekonzepte ist der Aufenthalt im Gastgewerbe nicht nur wunderschön, sondern auch sicher. Wichtig ist es jetzt einen weiterführenden, kontrollierten Weg raus aus der Krise zu finden. Diese Stimmung spüren wir auch ganz deutlich in der Bevölkerung. Dazu sind weitere Schritte notwendig, insbesondere was Veranstaltungen angeht sowie Bereiche, die noch komplett geschlossen sind.“

„Die Corona-Lage lässt nunmehr eine Aufhebung der Sperrzeit zu, zugleich ist diese Maßnahme aber auch ökonomisch sehr wichtig“, so DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. 

„Durch die verschlechterten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes sind die Betriebe dringend auf jeden Umsatzzugewinn angewiesen. Aktuell sehen sich über die Hälfte aller gastgewerblichen Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.“

Geppert appelliert deshalb auch an die Bundesregierung: „Ein Ende der Krise ist in Sicht, jetzt dürfen wir nicht auf den letzten Metern die Grundlage für den heimischen Tourismus verlieren. Wir brauchen Verbesserung bei den Wirtschaftshilfen und beim Kurzarbeitergeld sowie die Entfristung der reduzierten Umsatzsteuer mit Einbezug von Getränken.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.