Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung tritt in Kraft

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kontrolle von Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland haben sich zum Jahreswechsel grundlegend geändert. Am 29. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Neuregelungen sind bereits am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten und zielen darauf ab, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch durch technologische Innovationen effizienter zu verfolgen.

Digitale Prüfverfahren lösen Präsenzkontrollen teilweise ab

Ein Kernaspekt der Gesetzesreform ist die Umstellung der Kontrollmethodik. Bisher prägten oft unangekündigte Besuche von uniformierten und bewaffneten Beamten des Zolls in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben das Bild. Künftig sollen verstärkt digitale Buchprüfungen zum Einsatz kommen. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, die Ermittlungen zu intensivieren und gleichzeitig die Störung der betrieblichen Abläufe in den Unternehmen zu reduzieren.

Durch einen automatisierten und vertieften Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wie der Polizei, der Steuerfahndung und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) können Unregelmäßigkeiten schneller identifiziert werden. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, um große Datenmengen systematisch nach Risikomustern zu durchsuchen. Ziel ist es, Verstöße wie die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder den Missbrauch von staatlichen Leistungen, etwa den unrechtmäßigen Bezug von Bürgergeld neben einer Erwerbstätigkeit, konsequenter aufzudecken.

Verschärfte Pflichten und längere Aufbewahrungsfristen

Mit dem neuen Gesetz gehen auch strengere Anforderungen für Unternehmen einher. Für Betriebe, die in Branchen mit einem höheren Risiko für Schwarzarbeit tätig sind, wurden die Mitwirkungspflichten ausgeweitet. Um Steuerbetrug nachhaltig verfolgen zu können, sieht die Neuregelung zudem vor, dass Buchungsbelege bei Kreditinstituten, Versicherungen und Wertpapierinstituten nun dauerhaft für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden müssen.

Die Behörden verfolgen einen risikoorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass die Kontrollen insbesondere in Bereichen intensiviert werden, in denen Strukturen der organisierten Kriminalität vermutet werden. Unternehmen, die sich rechtskonform verhalten, sollen im Gegenzug durch eine geringere Prüfungsintensität entlastet werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Kritik, dass bisher oft seriöse Betriebe im Fokus standen, da dort die Prüfung einfacher durchführbar war.

Wirtschaft äußert Bedenken wegen bürokratischen Aufwands

Branchenverbände wie der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begleiten die Umsetzung mit Skepsis hinsichtlich der praktischen Belastungen. Zwar wird die Verschiebung hin zu digitalen Prüfungen grundsätzlich begrüßt, da dies das Ansehen der Betriebe vor Gästen und Mitarbeitern schont, jedoch wird vor neuen bürokratischen Hürden gewarnt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ohne spezialisierte Abteilungen für Informationstechnik stehen vor der Herausforderung, Unterlagen medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfordert Investitionen in Personal und technische Infrastruktur.

Zudem fordern Arbeitgebervertreter, dass die Digitalisierung auch im Nachweisgesetz Einzug halten müsse. Bisher ist das Gastgewerbe davon ausgeschlossen, wesentliche Vertragsbedingungen rein elektronisch nachzuweisen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ursachen von Schwarzarbeit. Verbände betonen, dass hohe Steuern und steigende Lohnzusatzkosten den Anreiz für illegale Beschäftigung erhöhen. Sie mahnen an, dass eine effektive Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht nur die Symptome kurieren, sondern durch eine Senkung der Abgabenlast die Ursachen angehen müsse.


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