Gesetzentwurf zu Mindestlohn, Mini- und Midijobs verzichtet auf Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit

| Politik Politik

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett wie erwartet die Mindestlohnerhöhung sowie die Heraufsetzung der Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Die beiden Referentenentwürfe wurden zu einem einheitlichen Kabinettsentwurf zusammengeführt.

Mit großer Erleichterung konstatiert der DEHOGA Bundesverband, dass die im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums enthaltene Pflicht zur tagesaktuellen, elektronischen Arbeitszeitaufzeichnung komplett gestrichen wurde. Die schnelle und konsequente Gegenwehr der Wirtschaft sei hier offenbar erfolgreich gewesen, so der Verband. Mehrere Hundert Millionen Euro Bürokratielasten seine somit abgewehrt worden.

Nichts geändert habe sich dagegen an der erhöhten Personalkostenbelastung bei den Midijobs durch die Verlagerung der Sozialabgabenlast auf die Arbeitgeber, die der DEHOGA auf bis zu acht Prozent schätzt. Hier müsse weiterhin Überzeugungsarbeit geleistet werden. Außerdem befürwortet der DEHOGA eine Erhöhung der Minijobgrenze bereits zum 1. April 2022 als Beitrag zur Arbeitskräftesicherung in der Sommersaison. Zeitnah will der Verband dazu eine aktualisierte Stellungnahme vorlegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.

Geräuschlos und ohne Nachtsitzung haben die Koalitionäre den Deckel auf ihr Reformpaket gemacht. An ihm hängt viel - für die Wirtschaft, den Bestand des Regierungsbündnisses und die Stimmung im Land.

Die Koalition will den Krankenstand in der Wirtschaft herunterbringen - mit höheren Anforderungen an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das bringt nicht nur Ärztevertreter auf die Barrikaden.

Die Umgestaltung der Rente in Deutschland ist zentral bei den Entscheidungen der Koalition. Offen sind aber noch mögliche Änderungen bei Minijobs. Merz kündigte an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde im Herbst entschieden. Der DEHOGA Bayern sieht die Minijobs bereits als gesichert.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. 

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.