Bereits mehrfach hat der DEHOGA Bundesverband über die Pläne des Bundesernährungsministeriums zur Tierhaltungskennzeichnung inklusive des vorliegenden Gesetzentwurfs informiert. Nun hat die EU-Kommission als Zwischenschritt den Gesetzentwurf nach der so genannten Transparenzrichtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert, oder einfacher ausgedrückt: Sie hat ihn grundsätzlich geprüft und im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.
Hintergrund zum Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung:
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte aber auch derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Für die Gastronomie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen, worüber wir erleichtert sind. Gleichwohl ist die Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie nicht vom Tisch. So hatte das Ministerium im Herbst erklärt:
„Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.“
Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der DEHOGA setzt auf eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung.