Greifswald startet Bettensteuer

| Politik Politik

In Greifswald gilt seit 1. April eine zuvor nochmals veränderte Bettensteuer. Künftig müssten Beherbergungsbetriebe fünf Prozent des Entgelts für ein Zimmer als Übernachtungssteuer zahlen, teilte die Stadt am Montag mit. Ein ursprünglicher Beschluss vom Ende vergangenen Jahres hatte demnach unterschiedliche Steuersätze von fünf beziehungsweise sieben Prozent vorgesehen, je nachdem, ob ein Zimmer weniger oder mehr als 100 Euro kostet.

Die Übernachtungssteuer müssen laut Stadt Hotels, Pensionen, Herbergen oder Vermieter von Ferienwohnungen zahlen. Steuerbefreit seien Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren, einschließlich deren Betreuerinnen und Betreuer sowie Übernachtungen aufgrund einer laufenden Ausbildung. Auch gemeinnützig betriebene Einrichtungen seien befreit.

Vor der Einführung der Bettensteuer hatte etwa die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern gewarnt. Sie hatte auf die wirtschaftliche Belastung für Gäste und Hoteliers verwiesen, die zu ohnehin gestiegenen Kosten hinzukomme.

Auch der Schweriner Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) ist gegen die auch anderswo im Nordosten erhobene Steuer. Er lehnt sie ab, weil die Einnahmen in den allgemeinen kommunalen Haushalten landeten und nicht zweckgebunden seien. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.