Hamburger Dehoga wirft Senat unprofessionelles Handeln vor

| Politik Politik

Der Hotel und Gaststättenverband (Dehoga) hat dem Hamburger Senat, angesichts einer möglichen früheren Öffnung der Außengastronomie, unprofessionelles Handeln vorgeworfen. Eine Öffnung nur der Außenbereiche zu Pfingsten sei «keine Lösung», sagte Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vizepräsident des Dehoga Hamburg, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Einen solchen Schritt nur in Aussicht zu stellen, «weil eine Klage im Raum steht», reiche nicht. Zudem bräuchten die Betriebe für den Einsatz ihrer Mitarbeiter und die Beschaffung von Waren Planungssicherheit. Der Dehoga Hamburg erwäge, wegen der andauernden Schließung der Hamburger Hotels und Gaststätten Klage gegen die Stadt einzureichen.

 

«Das ist super-unprofessionell gelaufen», sagte der Hotelier. Auch angesichts der Öffnung der Restaurants und touristischen Betriebe in den Nachbarbundesländern könne die Öffnung des Außengastronomie in Hamburg nur ein erster Schritt sein. «Der muss dann aber schnell gefolgt sein von Innengastronomie und touristischen Reisen.»

Zwar sei der Dehoga Hamburg inoffiziell über die Überlegungen im Senat zur Öffnung der Außengastronomie unterrichtet worden, sagte er. Ohne offizielle Bestätigung gebe dies aber keine Planungssicherheit. «Wir brauchen einen zukunftssicheren Plan und wir hoffen, dass der Senat diesen am Dienstag vorlegt.»

Am Freitag war bekannt geworden, dass im rot-grünen Senat darüber nachgedacht wird, die ursprünglich erst frühestens in einem Monat vorgesehene Öffnung der Außengastronomie bei der nächsten Sitzung am Dienstag vorzuziehen. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Dürfen vegetarische und vegane Produkte bald nicht mehr «Schnitzel» oder «Wurst» heißen? Im Europaparlament steht eine entscheidende Abstimmung an, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.

Verbraucherschützer sprechen sich deutlich gegen ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie «Tofu-Wurst» oder «Soja-Schnitzel» aus. Das Europaparlament will am Mittwoch über ein entsprechendes Vorhaben abstimmen.

Die niederländische Tourismusbranche steht vor einer möglichen drastischen Änderung: Die Regierung in Den Haag plant, die Mehrwertsteuer auf Übernachtungen von derzeit 9 auf 21 Prozent anzuheben. Die Maßnahme soll laut Medienberichten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Branchenvertreter warnen vor drastischen Folgen.

 

Die Neuköllner Kulturkneipe «Bajszel» ist erneut Ziel antisemitischer Anfeindungen geworden. Rund um die Schenke brachten unbekannte Flugblätter an, auf denen die drei Betreiber abgebildet sind und wegen angeblicher Unterstützung Israels persönlich bedroht werden.

Weniger Werbung für Ungesundes: Vor allem Kinder sollen dadurch geschützt werden. Die britische Regierung erhofft sich langfristig Milliardeneinsparungen im Gesundheitssektor.

Am 2. Oktober beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine entscheidende Verhandlungsreihe. Gegenstand sind Berufungen der landeseigenen L-Bank gegen Urteile, die zuvor Rückforderungsbescheide der Corona-Soforthilfe als unrechtmäßig eingestuft hatten.

Gastwirte sollen 2026 entlastet werden, die Umsatzsteuer auf Speisen sinkt. Doch ob es auch zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist fraglich. Die DGB-Vorsitzende hätte da einen anderen Vorschlag. Bayerns Tourismusministerin widerspricht.

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf Restaurants, Imbisse und Co. stößt auf heftigen Widerstand. Branchenvertreter sehen darin eine neue, unnötige Bürokratie und befürchten Wettbewerbsnachteile, ohne dass es einen echten Mehrwert für die Gäste gibt.

Die europäische Kommission hat von den Tech-Unternehmen Apple, Google, Microsoft und Booking.com Auskünfte darüber verlangt, wie sie sich auf ihren Plattformen gegen Betrugsmaschen zur Wehr setzen. Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste.