In Sachsen-Anhalt öffnen Gaststätten nur nach Einzelfallprüfung

| Politik Politik

Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zudem wird diese Öffnung nur erlaubt, wenn die Kommunen ein allgemeines Sicherheitskonzept erlassen. Ab 22. Mai sollen dann alle Gastwirtschaften öffnen dürfen, mit Ausnahme von Kneipen und Bars. Hotels und Pensionen dürfen auch erst ab 22. Mai wieder Sachsen-Anhalter beherbergen - ohne Einzelfallprüfung. Campingplätze und Ferienwohnungen können ab 15. Mai öffnen.

Damit schafft die Landesregierung nach langen Debatten Klarheit darüber, wie Gaststätten und Herbergen schrittweise wieder öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte wie die CDU im Landtag und viele andere Vertreter seit Wochen darauf gepocht, dass Gastwirte mit Start der Pfingstferien am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte am Freitag als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an diesem Termin öffnen lassen.

Bereits im Vorfeld war befürchtet worden, dass das Land für die Lockerungen bei Gaststätten Einzelfallprüfung vorschreibt. Kritiker monieren, dass dies einen immensen Aufwand mit sich bringt, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie viele Lokale am 18. Mai öffnen können, ist damit völlig offen. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) rief Gastronomen bereits am Freitag dazu auf, ihre Schutzkonzepte für eine Wiedereröffnung zur Prüfung an die Stadt zu schicken.

«Grundsätzlich begrüßen wir, dass es jetzt eine feste Regelung gibt», sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt.

Schmidt rechnete am Dienstag damit, dass nur wenige Gastwirte eine Öffnung schon ab dem 18. Mai beantragen. Am Herrentag, dem 21. Mai, seien die Abstands- und Hygieneregeln angesichts zu erwartender betrunkener Männergruppen zu schwer zu gewährleisten, begründete Schmidt seine Vermutung. «Aber wenn jemand ein gutes Konzept dafür hat - warum nicht?» Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium in den vergangenen Tagen sei gut gelaufen. Vor allem das unkomplizierte Prozedere für die Öffnung ab 22. dem Mai sei eine große Hilfe.

Auch die vereinbarten Regelungen zu Hygiene und Abstand seien umsetzbar, sagte der Verbandspräsident. Außerdem freute Schmidt, der selbst ein Hotel führt, die Perspektive für die Hoteliers, ab Ende Mai wieder Gäste aus ganz Deutschland beherbergen zu dürfen. «Das ist natürlich schön, weil dann Pfingsten vor der Tür steht.»

Auch die Geschäftsführerin für Unternehmensförderung der IHK Halle-Dessau, Antje Bauer, begrüßte, dass es nach langen Debatten endlich Planungssicherheit und konkrete Vorgaben gibt. Zudem sei es gut, dass Sachsen-Anhalt nicht nur die Außengastronomie öffne oder ähnliche unwirtschaftliche Vorgaben mache.

Bauers IHK-Kollegen aus dem Süden Sachsen-Anhalts bewerteten den Kabinettsbeschluss kritischer. Eine Übertragung der Verantwortung auf Kreise und kreisfreie Städte bedeute für die gebeutelten Unternehmen große Unsicherheit und mehr Bürokratie, hieß es vom Chef des Magdeburger IHK-Tourismusausschusses, Detlef Dahms.

Kritik erntete die Landesregierung außerdem aus der Politik - auch aus den eigenen Reihen. Die Regelungen seien nicht praktikabel, kommentierte etwa der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Detlef Gürth, am Dienstag. Eine Flut von Anträgen für die Einzelfallprüfung könnten die Landkreise personell nicht stemmen. Es sei für die Kommunen nahezu nicht möglich, die Vorgaben binnen drei Werktagen zu erfüllen, kritisierte der Chef der CDU im Landtag, Siegfried Borgwardt. FDP-Landeschef Frank Sitta monierte, es sei sachlich nicht nachvollziehbar, warum Gaststätten öffnen dürften, Kneipen und Bars aber nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.