In Sachsen-Anhalt öffnen Gaststätten nur nach Einzelfallprüfung

| Politik Politik

Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zudem wird diese Öffnung nur erlaubt, wenn die Kommunen ein allgemeines Sicherheitskonzept erlassen. Ab 22. Mai sollen dann alle Gastwirtschaften öffnen dürfen, mit Ausnahme von Kneipen und Bars. Hotels und Pensionen dürfen auch erst ab 22. Mai wieder Sachsen-Anhalter beherbergen - ohne Einzelfallprüfung. Campingplätze und Ferienwohnungen können ab 15. Mai öffnen.

Damit schafft die Landesregierung nach langen Debatten Klarheit darüber, wie Gaststätten und Herbergen schrittweise wieder öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte wie die CDU im Landtag und viele andere Vertreter seit Wochen darauf gepocht, dass Gastwirte mit Start der Pfingstferien am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte am Freitag als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an diesem Termin öffnen lassen.

Bereits im Vorfeld war befürchtet worden, dass das Land für die Lockerungen bei Gaststätten Einzelfallprüfung vorschreibt. Kritiker monieren, dass dies einen immensen Aufwand mit sich bringt, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie viele Lokale am 18. Mai öffnen können, ist damit völlig offen. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) rief Gastronomen bereits am Freitag dazu auf, ihre Schutzkonzepte für eine Wiedereröffnung zur Prüfung an die Stadt zu schicken.

«Grundsätzlich begrüßen wir, dass es jetzt eine feste Regelung gibt», sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt.

Schmidt rechnete am Dienstag damit, dass nur wenige Gastwirte eine Öffnung schon ab dem 18. Mai beantragen. Am Herrentag, dem 21. Mai, seien die Abstands- und Hygieneregeln angesichts zu erwartender betrunkener Männergruppen zu schwer zu gewährleisten, begründete Schmidt seine Vermutung. «Aber wenn jemand ein gutes Konzept dafür hat - warum nicht?» Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium in den vergangenen Tagen sei gut gelaufen. Vor allem das unkomplizierte Prozedere für die Öffnung ab 22. dem Mai sei eine große Hilfe.

Auch die vereinbarten Regelungen zu Hygiene und Abstand seien umsetzbar, sagte der Verbandspräsident. Außerdem freute Schmidt, der selbst ein Hotel führt, die Perspektive für die Hoteliers, ab Ende Mai wieder Gäste aus ganz Deutschland beherbergen zu dürfen. «Das ist natürlich schön, weil dann Pfingsten vor der Tür steht.»

Auch die Geschäftsführerin für Unternehmensförderung der IHK Halle-Dessau, Antje Bauer, begrüßte, dass es nach langen Debatten endlich Planungssicherheit und konkrete Vorgaben gibt. Zudem sei es gut, dass Sachsen-Anhalt nicht nur die Außengastronomie öffne oder ähnliche unwirtschaftliche Vorgaben mache.

Bauers IHK-Kollegen aus dem Süden Sachsen-Anhalts bewerteten den Kabinettsbeschluss kritischer. Eine Übertragung der Verantwortung auf Kreise und kreisfreie Städte bedeute für die gebeutelten Unternehmen große Unsicherheit und mehr Bürokratie, hieß es vom Chef des Magdeburger IHK-Tourismusausschusses, Detlef Dahms.

Kritik erntete die Landesregierung außerdem aus der Politik - auch aus den eigenen Reihen. Die Regelungen seien nicht praktikabel, kommentierte etwa der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Detlef Gürth, am Dienstag. Eine Flut von Anträgen für die Einzelfallprüfung könnten die Landkreise personell nicht stemmen. Es sei für die Kommunen nahezu nicht möglich, die Vorgaben binnen drei Werktagen zu erfüllen, kritisierte der Chef der CDU im Landtag, Siegfried Borgwardt. FDP-Landeschef Frank Sitta monierte, es sei sachlich nicht nachvollziehbar, warum Gaststätten öffnen dürften, Kneipen und Bars aber nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.