In Sachsen-Anhalt öffnen Gaststätten nur nach Einzelfallprüfung

| Politik Politik

Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zudem wird diese Öffnung nur erlaubt, wenn die Kommunen ein allgemeines Sicherheitskonzept erlassen. Ab 22. Mai sollen dann alle Gastwirtschaften öffnen dürfen, mit Ausnahme von Kneipen und Bars. Hotels und Pensionen dürfen auch erst ab 22. Mai wieder Sachsen-Anhalter beherbergen - ohne Einzelfallprüfung. Campingplätze und Ferienwohnungen können ab 15. Mai öffnen.

Damit schafft die Landesregierung nach langen Debatten Klarheit darüber, wie Gaststätten und Herbergen schrittweise wieder öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte wie die CDU im Landtag und viele andere Vertreter seit Wochen darauf gepocht, dass Gastwirte mit Start der Pfingstferien am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte am Freitag als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an diesem Termin öffnen lassen.

Bereits im Vorfeld war befürchtet worden, dass das Land für die Lockerungen bei Gaststätten Einzelfallprüfung vorschreibt. Kritiker monieren, dass dies einen immensen Aufwand mit sich bringt, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie viele Lokale am 18. Mai öffnen können, ist damit völlig offen. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) rief Gastronomen bereits am Freitag dazu auf, ihre Schutzkonzepte für eine Wiedereröffnung zur Prüfung an die Stadt zu schicken.

«Grundsätzlich begrüßen wir, dass es jetzt eine feste Regelung gibt», sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt.

Schmidt rechnete am Dienstag damit, dass nur wenige Gastwirte eine Öffnung schon ab dem 18. Mai beantragen. Am Herrentag, dem 21. Mai, seien die Abstands- und Hygieneregeln angesichts zu erwartender betrunkener Männergruppen zu schwer zu gewährleisten, begründete Schmidt seine Vermutung. «Aber wenn jemand ein gutes Konzept dafür hat - warum nicht?» Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium in den vergangenen Tagen sei gut gelaufen. Vor allem das unkomplizierte Prozedere für die Öffnung ab 22. dem Mai sei eine große Hilfe.

Auch die vereinbarten Regelungen zu Hygiene und Abstand seien umsetzbar, sagte der Verbandspräsident. Außerdem freute Schmidt, der selbst ein Hotel führt, die Perspektive für die Hoteliers, ab Ende Mai wieder Gäste aus ganz Deutschland beherbergen zu dürfen. «Das ist natürlich schön, weil dann Pfingsten vor der Tür steht.»

Auch die Geschäftsführerin für Unternehmensförderung der IHK Halle-Dessau, Antje Bauer, begrüßte, dass es nach langen Debatten endlich Planungssicherheit und konkrete Vorgaben gibt. Zudem sei es gut, dass Sachsen-Anhalt nicht nur die Außengastronomie öffne oder ähnliche unwirtschaftliche Vorgaben mache.

Bauers IHK-Kollegen aus dem Süden Sachsen-Anhalts bewerteten den Kabinettsbeschluss kritischer. Eine Übertragung der Verantwortung auf Kreise und kreisfreie Städte bedeute für die gebeutelten Unternehmen große Unsicherheit und mehr Bürokratie, hieß es vom Chef des Magdeburger IHK-Tourismusausschusses, Detlef Dahms.

Kritik erntete die Landesregierung außerdem aus der Politik - auch aus den eigenen Reihen. Die Regelungen seien nicht praktikabel, kommentierte etwa der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Detlef Gürth, am Dienstag. Eine Flut von Anträgen für die Einzelfallprüfung könnten die Landkreise personell nicht stemmen. Es sei für die Kommunen nahezu nicht möglich, die Vorgaben binnen drei Werktagen zu erfüllen, kritisierte der Chef der CDU im Landtag, Siegfried Borgwardt. FDP-Landeschef Frank Sitta monierte, es sei sachlich nicht nachvollziehbar, warum Gaststätten öffnen dürften, Kneipen und Bars aber nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.