In Sachsen-Anhalt öffnen Gaststätten nur nach Einzelfallprüfung

| Politik Politik

Gaststätten in Sachsen-Anhalt dürfen ab 18. Mai öffnen, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen vorab für jedes Lokal einzeln prüfen, ob die Schutzkonzepte eingehalten werden, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Zudem wird diese Öffnung nur erlaubt, wenn die Kommunen ein allgemeines Sicherheitskonzept erlassen. Ab 22. Mai sollen dann alle Gastwirtschaften öffnen dürfen, mit Ausnahme von Kneipen und Bars. Hotels und Pensionen dürfen auch erst ab 22. Mai wieder Sachsen-Anhalter beherbergen - ohne Einzelfallprüfung. Campingplätze und Ferienwohnungen können ab 15. Mai öffnen.

Damit schafft die Landesregierung nach langen Debatten Klarheit darüber, wie Gaststätten und Herbergen schrittweise wieder öffnen dürfen. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) hatte wie die CDU im Landtag und viele andere Vertreter seit Wochen darauf gepocht, dass Gastwirte mit Start der Pfingstferien am 18. Mai wieder öffnen dürfen. Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte am Freitag als Kompromiss vorgeschlagen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob sie an diesem Termin öffnen lassen.

Bereits im Vorfeld war befürchtet worden, dass das Land für die Lockerungen bei Gaststätten Einzelfallprüfung vorschreibt. Kritiker monieren, dass dies einen immensen Aufwand mit sich bringt, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Wie viele Lokale am 18. Mai öffnen können, ist damit völlig offen. Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) rief Gastronomen bereits am Freitag dazu auf, ihre Schutzkonzepte für eine Wiedereröffnung zur Prüfung an die Stadt zu schicken.

«Grundsätzlich begrüßen wir, dass es jetzt eine feste Regelung gibt», sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Sachsen-Anhalt, Michael Schmidt.

Schmidt rechnete am Dienstag damit, dass nur wenige Gastwirte eine Öffnung schon ab dem 18. Mai beantragen. Am Herrentag, dem 21. Mai, seien die Abstands- und Hygieneregeln angesichts zu erwartender betrunkener Männergruppen zu schwer zu gewährleisten, begründete Schmidt seine Vermutung. «Aber wenn jemand ein gutes Konzept dafür hat - warum nicht?» Die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium in den vergangenen Tagen sei gut gelaufen. Vor allem das unkomplizierte Prozedere für die Öffnung ab 22. dem Mai sei eine große Hilfe.

Auch die vereinbarten Regelungen zu Hygiene und Abstand seien umsetzbar, sagte der Verbandspräsident. Außerdem freute Schmidt, der selbst ein Hotel führt, die Perspektive für die Hoteliers, ab Ende Mai wieder Gäste aus ganz Deutschland beherbergen zu dürfen. «Das ist natürlich schön, weil dann Pfingsten vor der Tür steht.»

Auch die Geschäftsführerin für Unternehmensförderung der IHK Halle-Dessau, Antje Bauer, begrüßte, dass es nach langen Debatten endlich Planungssicherheit und konkrete Vorgaben gibt. Zudem sei es gut, dass Sachsen-Anhalt nicht nur die Außengastronomie öffne oder ähnliche unwirtschaftliche Vorgaben mache.

Bauers IHK-Kollegen aus dem Süden Sachsen-Anhalts bewerteten den Kabinettsbeschluss kritischer. Eine Übertragung der Verantwortung auf Kreise und kreisfreie Städte bedeute für die gebeutelten Unternehmen große Unsicherheit und mehr Bürokratie, hieß es vom Chef des Magdeburger IHK-Tourismusausschusses, Detlef Dahms.

Kritik erntete die Landesregierung außerdem aus der Politik - auch aus den eigenen Reihen. Die Regelungen seien nicht praktikabel, kommentierte etwa der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Detlef Gürth, am Dienstag. Eine Flut von Anträgen für die Einzelfallprüfung könnten die Landkreise personell nicht stemmen. Es sei für die Kommunen nahezu nicht möglich, die Vorgaben binnen drei Werktagen zu erfüllen, kritisierte der Chef der CDU im Landtag, Siegfried Borgwardt. FDP-Landeschef Frank Sitta monierte, es sei sachlich nicht nachvollziehbar, warum Gaststätten öffnen dürften, Kneipen und Bars aber nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.