Insolvenzen: Justizministerin will Antragspflicht teils weiter aussetzen

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Von der Coronakrise schwer getroffene Unternehmen können darauf hoffen, auch weiter keine Insolvenzanträge stellen zu müssen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Antragspflicht weiter aussetzen - und zwar für Firmen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen Staatshilfen noch aussteht.

«Der Staat stellt der Wirtschaft umfangreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung, deren Auszahlung aber Zeit benötigt. Daher setze ich mich dafür ein, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen», sagte sie dem «Handelsblatt».

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen ist sie im Januar noch ausgesetzt.

Eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung sei wichtig, um das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten, betonte Lambrecht. Durch die Pandemie gerieten aber auch Unternehmen in Schwierigkeiten, die tragfähige Geschäftsmodelle hätten und vorher erfolgreich gewesen seien. «Von solchen Unternehmen können wir in der Regel annehmen, dass sie nach dem Abklingen der Krise auch wieder profitabel operieren können», sagte die Ministerin.


 

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