Kabinett plant Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung: DEHOGA sieht Chancen und Risiken

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, dass Prüfungen künftig bürokratieärmer und stärker digitalisiert ablaufen sollen. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Der Entwurf verspricht auch einen verstärkt risikoorientierten Ansatz bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Rechtstreue Betriebe sollen demnach seltener kontrolliert werden, während in „identifizierten Risikobereichen“ intensivere Prüfungen stattfinden. Dazu zählen organisierte Kriminalität und organisierte Schwarzarbeit. Der DEHOGA äußert jedoch die Mutmaßung, dass die FKS bisher vorwiegend routiniert arbeitende, seriöse Unternehmen kontrolliere, was sich ändern müsse.

Forderungen des DEHOGA im Gesetzgebungsverfahren

Aus Sicht des DEHOGA bleiben drei Kernpunkte entscheidend:

  • Bürokratie abbauen!

  • Gerechte Digitalisierung: Schluss mit der Ungleichbehandlung des Gastgewerbes beim Nachweisgesetz!

  • Ursachen statt Symptome bekämpfen!

Die Digitalisierung behördeninterner Prozesse dürfe keinesfalls zu einem Mehraufwand für die Unternehmen führen. Zudem müsse bei Kontrollen die Aufdeckung substanzieller Verstöße im Fokus stehen, anstatt reine Formalverstöße zu ahnden.

Die geplante Ausweitung von Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten stößt bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) auf Kritik. Sie befürchtet, dass dies zu organisatorischen und finanziellen Mehrbelastungen für die Wirtschaft führen werde, besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Ursachenbekämpfung und Gleichbehandlung

Im Kontext des Nachweisgesetzes fordert der DEHOGA eine gerechte Digitalisierung, die es auch dem Gastgewerbe ermöglicht, wesentliche Vertragsbedingungen in elektronischer Form nachzuweisen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Ursachenbekämpfung der Schwarzarbeit. Der DEHOGA berichtet, dass Bewerber teilweise auf eine Schwarzlohnzahlung bestehen, was es rechtschaffenen Betrieben erschwert, Personal zu finden. Die häufigste von der FKS aufgedeckte Straftat ist der Leistungsmissbrauch, also der Bezug von Sozialleistungen neben einem Schwarzlohn. Der Verband fordert eine stärkere Thematisierung dieser Verstöße, um auch den Missbrauch von Sozialleistungen effektiver zu bekämpfen.

Letztlich sieht der DEHOGA – wie auch die BDA – die hohen Abgaben auf Arbeit als den Hauptanreiz für Schwarzarbeit. Eine Reform bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die zu mehr Netto vom Brutto führt, wird als nachhaltigster Weg zur Bekämpfung der Schwarzarbeit angesehen. Die alleinige Ausweitung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sei nicht geeignet, das Problem an der Wurzel zu lösen.


 

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