Keine Datenerhebung auf Vorrat - Gericht gibt Airbnb Recht

| Politik Politik

Die Stadt München darf ihre Bürger nicht einer allgemeinen Kontrolle «ins Blaue hinein» unterziehen. Deshalb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Forderung der Stadt an den Ferienwohnungsvermittler Airbnb abwiesen, ihr die Gastgeber aller mehr als acht Wochen im Jahr vermieteten Unterkünfte preiszugeben.

Auf der Online-Plattform von Airbnb inserieren Gastgeber anonym Wohnräume zum zeitweisen Aufenthalt. In Bayern ist die Vermietung privater Wohnräume an Reisende ab acht Wochen im Kalenderjahr genehmigungspflichtig. Das Verwaltungsgericht hatte keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Auskunftsersuchen der Landeshauptstadt, der Verwaltungsgerichtshof aber schon. Er habe sich bei seiner Entscheidung jetzt im Wesentlichen auf die Gründe gestützt, die ihn schon zur Zulassung der Berufung bewogen hätten, sagte eine Sprecherin am Donnerstag.

Demnach muss sich die Stadt auf Auskunftsersuchen im Einzelfall beschränken. Das setze aber einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung voraus. Eine gelegentliche, auch mehrfache Vermietung oder Gebrauchsüberlassung reiche nicht. Eine generelle und flächendeckende «Datenerhebung auf Vorrat» komme nicht in Betracht, so die Richter damals.

Eine Airbnb-Sprecherin begrüßte den Beschluss des Gerichtshofs, «da der Schutz personenbezogener Nutzerdaten für uns höchste Priorität hat». Die massenhafte Abfrage persönlicher Daten sei rechtswidrig.

Die Münchner Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) zeigte sich enttäuscht. Im Kampf gegen illegale Ferienwohnungen bräuchten die Gemeinden Auskunft. Das Sozialreferat fordere eine Registrierung- und Genehmigungspflicht für alle Wohnungen, die zur Fremdenbeherbergung angeboten werden, und eine Räumungsbefugnis bei Zweckentfremdung. Hilfreich wäre schon die Verpflichtung, dass solche Wohnungen nur unter dem Namen des Anbieters inseriert werden dürften. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.