Keine epidemische Lage mehr - Was nun in Thüringen gilt

| Politik Politik

Grünes Licht für Karneval und Volksfeste: In Thüringen läuft die epidemische Lage aus. Das bringt für die Bürger erhebliche Lockerungen mit sich. In den Bars im Freistaat gilt ab Freitag 3G.

Als der Thüringer Landtag am 24. November eine «konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 feststellte, war bereits klar, dass der Freistaat nicht mehr alle Corona-Patienten in seinen Kliniken versorgen kann.

Einen Tag nach der Parlamentsentscheidung wurden die ersten beiden Intensivpatienten nach Niedersachsen gebracht. Nun soll die epidemische Lage auslaufen und nicht erneuert werden. Dabei ist die Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert von deutlich mehr als 1000 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche derzeit wesentlich höher als damals, am 24. November, als sie vom Robert Koch-Institut mit 721,6 angegeben wurde.

Doch anders als vor knapp drei Monaten greift diesmal nicht die Delta-Variante des Coronavirus um sich, sondern die Omikron-Variante. Ein Kollaps des Gesundheitssystems zeichnet sich nicht noch einmal ab. Schon vor Wochen hatte die Thüringer CDU-Fraktion signalisiert, dass sie einer Verlängerung der epidemischen Lage wohl nicht zustimmen wolle - ohne sie hätte Rot-Rot-Grün wahrscheinlich ohnehin keine Mehrheit im Landtag gefunden.

Das Auslaufen der epidemischen Lage bringt für die Thüringerinnen und Thüringer erhebliche Lockerungen mit sich. Ein Überblick:

Wo fallen Corona-Regeln weg oder werden gelockert?

Demonstrationen oder politische Kundgebungen müssen künftig nicht mehr an einem festen Ort stattfinden - Demonstrationszüge etwa werden wieder erlaubt sein. Außerdem fällt das Verbot von Volksfesten, Frühlingsmärkten und Festivals weg. Freizeitparks, Bars, Diskotheken und Bordelle dürfen wieder öffnen und nicht mehr pauschal geschlossen werden.

Was ist mit den Hotspotregelungen?

Die strengeren sogenannten Hotspot-Regeln in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen fallen weg. Dazu zählt unter anderem eine stärkere Begrenzung von Besuchern bei Veranstaltungen - aber auch die Wiedereinführung einer Sperrstunde in der Gastronomie und die Ausweitung von 2G-plus-Regeln auf Bereiche wie Gastronomie oder körpernahe Dienstleistungen. Der Landkreis Eichsfeld befindet sich derzeit in der ersten Hotspot-Kategorie, wo solche strengeren Regeln angewandt werden müssen. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage fallen diese dann auch dort weg.

Ab wann genau gelten die Lockerungen?

Die epidemische Lage läuft am Donnerstag aus, die Lockerungen gelten dann ab Freitag.

Welche Bedingungen gelten dann ab Freitag in den betroffenen Bereichen?

Nach bisherigen Plänen des Thüringer Gesundheitsministeriums soll ab Freitag in Bars die 3G-Regel gelten. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können.

In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen soll 2G gelten - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen dann nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

Wie geht es dann weiter?

Die nächsten Lockerungen sind schon geplant: Am 1. März soll es eine neue Corona-Verordnung geben. Außerdem ist nach bisherigen Plänen mit den meisten Corona-Regeln ab 20. März ohnehin Schluss. Dann soll es nach einer Verabredung von Bund und Ländern nur noch eine Art Basis-Schutz geben - wie genau der aussieht, steht noch nicht fest.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.