Keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene vor Lokalbesuch in Rheinland-Pfalz

| Politik Politik

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat die von der Landesregierung angebotene Befreiung der frisch Geimpften und Genesenen von der Testpflicht vor einem Lokalbesuch begrüßt. Der Mehraufwand bei den Kontrollen sei für die Betriebe zu bewältigen, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Gereon Haumann, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Branche habe die entsprechende Ankündigung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am vergangenen Freitag mit Erleichterung vernommen und bereits am Wochenende das Gesundheitsministerium und am Montag auch die Staatskanzlei über diese Haltung informiert. Haumann sprach von einem Schritt in die richtige Richtung.

Dreyer hatte am Freitag nach den Bund-Länder-Beratungen zum künftigen Corona-Kurs die Ausnahmeregelungen für die frisch Geimpften und Genesenen vorgeschlagen und angekündigt, sie wolle mit dem Branchenverband klären, ob dieser eine solche Lösung für sinnvoll und machbar hält.

Ausnahmen von der Testpflicht soll es demnach für Menschen geben, deren Impfung oder Genesung noch keine drei Monate zurückliegt. Erst nach diesem Zeitraum können diese Menschen eine Auffrischungsimpfung bekommen. Geboosterte sind bereits von der Testpflicht entbunden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.