Klingbeil: Länder gefährden Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie

| Politik Politik

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angesichts des anhaltenden Streits über die Verteilung der Steuerausfälle mit einem Scheitern der geplanten Entlastungen für die Gastronomie und Pendler gedroht. Die Länder fordern eine Kompensation der zu erwartenden Mindereinnahmen durch den Bund.

Bund droht mit Scheitern der Steuerreform

Derzeit ist geplant, dass die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent gesenkt und die Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges von 30 auf 38 Cent erhöht wird. Zusätzlich soll die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr angehoben werden.

Laut Berechnungen belaufen sich die Kosten für diese drei Maßnahmen auf insgesamt 4,7 Milliarden Euro pro Jahr: 3,6 Milliarden Euro für die Gastronomie-Steuersenkung und 1,1 Milliarden Euro für die erhöhte Pendlerpauschale. Die Belastung aus diesen Steuerausfällen soll zwischen Bund und Ländern geteilt werden.

Keine Kompensation der Mindereinnahmen durch den Bund

Die Länderkammer kritisierte in einer Stellungnahme im Bundesrat, dass der Gesetzentwurf zu erheblichen Steuerausfällen in den Jahren 2026 bis 2030 führen werde, welche die Länder und Kommunen zur Hälfte tragen müssten.

Der DEHOGA Bundesverband stellte kürzlich klar, dass weder der Wirtschafts- noch der Finanzausschuss des Bundesrats die sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen abgelehnt hätten. Der Verband unterstrich, dass die Kompensationsforderungen die Debatte bereits von Beginn an begleiten würden. Entscheidend sei, dass der Finanzausschuss keine Ablehnung beschlossen habe und immer mehr Bundesländer das Vorhaben unterstützen. „Wichtig ist auch, dass immer mehr Bundesländer dieses für unsere Branche so wichtige Vorhaben unterstützen,“ heißt es in der Stellungnahme. (Tageskarte berichtete)

Dennoch befürchten die Länder bis 2030 Mindereinnahmen von 11,2 Milliarden Euro und die Kommunen von 1,4 Milliarden Euro. Sie forderten eine „Verständigung über eine dauerhafte und umfassende Entlastung“ ihrer Haushalte, was faktisch bedeutet, dass der Bund die Steuerausfälle allein tragen soll.

Bundesfinanzminister Klingbeil erteilte dieser Forderung eine klare Absage. Er betonte gegenüber der Bild-Zeitung: „Sehr klar ist: Es wird keine Kompensation des Bundes geben.“

Appell an unionsgeführte Länder

Klingbeil warnte davor, dass einige unionsgeführte Länder die Entlastungen gefährden würden, sollten sie ihre Zustimmung verweigern. „Wenn einige unionsgeführte Länder das nicht wollen, gefährden sie die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts. Ich glaube nicht, dass sie das riskieren wollen.“

Der Minister appellierte an die Länderchefs, das Entlastungspaket wie verabredet mitzutragen. „Jetzt müssen die Länder wie verabredet dieses Paket mittragen. Es geht um Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger.“

Die Anliegen der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Senkung der Gastro-Steuer wurden maßgeblich von der CSU in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Explizit nannte Klingbeil Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), die den Koalitionsvertrag, in dem die Entlastungen vereinbart wurden, mitverhandelt hätten.

Der Gesetzentwurf muss als Nächstes den Bundestag passieren und benötigt im Anschluss die Zustimmung des Bundesrates. Klingbeil hat bis zur Bundesratssitzung am 20. Dezember Zeit, eine Einigung mit den Ländern zu erzielen.

Wirtschaftliche Schieflage im Gastgewerbe verschärft sich

Unabhängig vom laufenden Steuerstreit belegen aktuelle Wirtschaftsdaten eine signifikante Verschlechterung der Lage im deutschen Gastgewerbe zum Ende des Sommers 2025. Umsatzrückgänge und Beschäftigungsabbau prägen das Bild.

Anhaltender Negativtrend bei Umsatz und Beschäftigung

Laut Destatis sank der kalender- und saisonbereinigte reale Umsatz des gesamten Gastgewerbes im August 2025 gegenüber dem Vormonat um 1,4 Prozent. Im Vorjahresvergleich zum August 2024 betrug das reale Umsatzminus sogar 3,5 Prozent.

Die DATEV-Daten für September 2025 bestätigen die negative Dynamik: Hier wurde ein Umsatzrückgang im Gastgewerbe von 4,5 Prozent im Vorjahresvergleich festgestellt.

Im August 2025 verzeichneten Hotels und Beherbergungsunternehmen gegenüber dem Vormonat ein reales Umsatzminus von 1,8 Prozent und im Jahresvergleich von 3,7 Prozent.

Die Gastronomie verbuchte im August gegenüber Juli 2025 einen Rückgang von real 0,6 Prozent, im Vergleich zum August 2024 ebenfalls ein Minus von 3,7 Prozent.

Die Krise schlägt sich auch im Arbeitsmarkt nieder: Der Beschäftigungsrückgang im Gastgewerbe betrug im September 2025 gegenüber dem Vorjahr 3,6 Prozent. Parallel dazu stieg der Lohnindex im September nominal um 4,1 Prozent im Vorjahresvergleich.

Forderungen des DEHOGA-Bundesverbandes

Angesichts der Kostenexplosion, sinkender Umsätze und zunehmender Preissensibilität der Gäste sieht die Branche viele Betriebe an ihren Grenzen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick erklärte: „Die Kosten explodieren, die Gäste sind preissensibler, die Umsätze sinken. Die aktuellen Belastungen bringen viele Betriebe an ihre Grenzen.“

Der DEHOGA-Bundesverband fordert daher entschlossenes politisches Handeln und insbesondere die schnellstmögliche gesetzliche Verankerung der 7-Prozent-Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, die spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten müsse, um der Branche Planungssicherheit zu geben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.