Länder wollen weitere steuerliche Entlastung von Brauereien

| Politik Politik

Die Finanzminister der Länder wollen eine weitere steuerliche Entlastung der von der Pandemie hart getroffenen Brauereibranche. Auf Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Saarland forderten sie am Donnerstag in Düsseldorf Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie anstehende höhere Besteuerung von Biermischgetränken bis Ende 2030 auszusetzen.

Den neuen Regeln zufolge sollen bei Biermischgetränken ab dem Jahreswechsel auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten - etwa der beim Radler über die Limonade zugesetzte Zucker - bei der Besteuerung berücksichtigt werden. «Das Resultat wäre eine höhere Steuer auf Biermischgetränke wie Radler», beschrieb ein Sprecher des Deutschen Brauer-Bundes die Konsequenzen.

Dies wollen die Länderfinanzminister nun verhindern. Sie forderten Scholz auf, von der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer Übergangsregelung bis Ende 2030 Gebrauch zu machen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Lutz Lienenkämper sagte, die Brauereien benötigten diese Unterstützung dringend. «Allein in Nordrhein-Westfalen sind rund 150 Brauereien ansässig. Die seit mitunter Jahrhunderten beheimateten Bierbrauereien stellen einen traditionsreichen Bestandteil der nordrhein-westfälischen Kultur dar.» Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: «Wir wollen die Vielfalt der Brauwirtschaft, die auch ein Ausdruck bayerischer Tradition und Heimat ist, erhalten.» Der Brauer-Bund sprach von einer «guten Nachricht für die Brauereien».

Es ist nicht das erste Mal, dass die Finanzminister den Brauereien in der Pandemie unter die Arme greifen. Um den wirtschaftlichen Folgen bei kleinen und mittelständischen Brauereien entgegenzutreten, wurden bereits die Steuersätze der sogenannten Biersteuermengenstaffel befristet für 2021 und 2022 gesenkt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.