Lauterbach erwartet flächendeckende Maskenpflicht ab 1. Oktober 2022

| Politik Politik

Trotz sinkender Corona-Zahlen müssen sich die Menschen in Deutschland ab Oktober auf flächendeckende Maskenpflichten und mögliche schärfere Schutzauflagen einstellen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will an seinen umstrittenen Vorschlägen nach Möglichkeit festhalten, wie er am Freitag in Berlin deutlich machte. Trotz teils heftiger Kritik der Länder zeigte sich der SPD-Politiker zuversichtlich, dass sie umgesetzt werden. An die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe stehen wahrscheinlich ab September zur Verfügung, wie Lauterbach zudem mitteilte.

Aktuell hat sich die Corona-Situation entspannt. «Die Sommerwelle fängt jetzt langsam an zurückzugehen», sagte Lauterbach. Es gebe einen «robusten Rückgang der Fallzahlen». «Das gibt erst einmal Grund zur Freude. Das ist trotzdem kein Grund für eine Entwarnung.»

Zenit der Sommerwelle überschritten:

Die Sieben-Tage-Inzidenz sank nach einem Rückgang der Vorwoche vergangene Woche erneut um 27 Prozent. Das zeigt der jüngste Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI). Es gibt auch weniger Infizierte mit Symptomen. Fazit des RKI: Der aktuelle Wellengipfel scheine überschritten zu sein. Dennoch gab es immer noch 372 Corona-Tote in der vergangenen Woche nach 444 in der Vorwoche. Schwere Erkrankungen gingen zudem langsamer zurück als die Gesamtzahlen.

Für die nächsten Wochen rechnet das RKI mit einer weiter hohen Zahl an Klinik-Einweisungen, Corona-Intensivpatientinnen und -patienten und Todesfällen - insbesondere in höheren Altersgruppen. Lauterbach meinte unter Berufung auf weitere RKI-Einschätzungen zudem, dass die Dunkelziffer an Infizierten steige.

Fahrplan fürs Infektionsschutzgesetz:

Bereits am 24. August soll das Bundeskabinett grünes Licht für den umstrittenen Entwurf von Lauterbach und FDP-Justizminister Marco Buschmann zu den Corona-Maßnahmen in Herbst und Winter geben, wie der Gesundheitsminister mitteilte. Kommende Woche soll er weiter mit den Ländern abgestimmt werden. In Stein sei er nicht gemeißelt. Aber: «Ich glaube, dass der Vorschlag Hand und Fuß hat.» Bayern und andere Länder hatten teils heftige Kritik geübt. Bundestag und Bundesrat sollen das neue Regelwerk dann beschließen.

Dem Vorschlag zufolge sollen die Länder ab 1. Oktober eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen - unabhängig von der Inzidenz. Die Länder könnten auch darauf verzichten, betonte Lauterbach. Doch er erwarte, dass alle Bundesländer die Maßnahme ergreifen. Denn unter anderem das Ende der Sommerferien werde die Corona-Lage wohl wieder verschlechtern.

Die umstrittenen Ausnahmen:

Wenn die Länder die Maskenpflicht einführen, «müssen sie eine Ausnahme vorsehen für die Innenräume, wo das Maskentragen ersetzt werden kann durch entweder einen Impfausweis, Genesenenausweis oder frische Testung», bekräftigte Lauterbach. Die Maske soll dann keine Pflicht sein, wenn man in den drei Monaten zuvor geimpft wurde. «Das ist die Dauer, von der wir glauben, dass die neuen Impfungen auch vor Ansteckungen schützen, nicht nur vor schwerem Verlauf.»

Lauterbach erklärte den Sinn der geplanten Ausnahme so: «Wenn jemand in eine Gastwirtschaft hineingeht zum Beispiel, geht mit der Maske rein, ist nicht geimpft, ist nicht getestet, nimmt dann die Maske ab, sitzt dann dort eine Stunde ohne Maske, weil er speist, dann kann das weniger sicher sein, als wenn er vorher einen frischen Impfausweis gezeigt hat.» Somit könne es im Restaurant eine zusätzliche Sicherheit sein, wenn mehr Geimpfte dort sitzen und frisch Genesene als Leute mit Maske - «obwohl das für den Laien nicht sofort plausibel ist». Lauterbach sagte, dies sollten Anreize sein, sich impfen oder testen zu lassen.

Auf die Kritik an mangelnder Umsetzbarkeit hin erläuterte Lauterbach die geplante Umprogrammierung der Corona-WarnApp. Wer frisch geimpft, getestet oder genesen sei, bei dem werde die App automatisch und ohne Verzögerung grün statt blau zeigen - in der Gaststätte sei dies dann auf einen Blick erkennbar.

Die vierte Impfung:

Die europäische Zulassung der Impfstoffe gegen die Omikron-Varianten BA.1 und BA.5 ist im September zu erwarten, wie Lauterbach sagte. Am 1. September stehe dies für BA.1 an und am 27. September für BA.5. Am jeweiligen Tag drauf könnten die Vakzine ausgeliefert werden. «Die Bundesregierung hat beide Impfstoffe in auskömmlicher Menge besorgt», sagte Lauterbach.

Damit stellt sich die Frage, wer sich wann mit welchem Impfstoff impfen lassen soll. Lauterbach war vorgeworfen worden, mit bisherigen Aussagen dazu Verwirrung gestiftet zu haben und das Ansehen der Ständigen Impfkommission (Stiko) untergraben zu haben.

Nun erläuterte der Gesundheitsminister: Wer älter, vorerkrankt oder in ständigem Kontakt zu vielen Menschen sei, solle nicht auf die angepassten Impfstoffe warten. Auch die bisherigen Vakzine könnten schwere Folgen einer Infektion bis zum Tod verhindern. Jüngeren empfahl er erneut, ihren Hausarzt zu fragen, ob die vierte Impfung jetzt schon zu empfehlen sei. Lauterbach: «Der Hausarzt kann sagen: Nein, auf keinen Fall, oder der Hausarzt kann sagen: Um Gottes Willen, Sie sind ja so ein starker Asthmatiker, dann auf jeden Fall.»

Die Stiko arbeite zudem an Impfempfehlungen für die angepassten Impfstoffe. Die Impfkommission werde zudem gestärkt, kündigte Lauterbach an. So solle die Stiko eine Pandemie-Arbeitsgruppe (PAIKO) mit externe Expertinnen und Experten erhalten, an deren Sitzungen auch er selbst teilnehmen wolle, sagte Lauterbach


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.