Lufthansa befürchtet durch EU-Klima-Pläne Verzerrung des Wettbewerbs am Himmel

| Politik Politik

Der Lufthansa-Konzern sieht sich durch die Klimapläne der EU in seiner Wettbewerbsposition gefährdet. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Klimapaket «Fit for 55» würde zur Verlagerung von CO2-Emissionen und zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen, sagte am Mittwoch der Leiter Konzernpolitik, Kay Lindemann, in Berlin. Die Vorschläge belasteten einseitig die Zubringer- und Langstreckenflüge von EU-Airlines und schadeten so auch den europäischen Drehkreuzen.

Die Kommission hat zur schnelleren Co2-Reduzierung für den Luftverkehr einen verschärften Emissionshandel, eine europäische Kerosinsteuer und verbindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Kraftstoffe (SAF) vorgeschlagen. Die Luftverkehrsindustrie sieht in der konkreten Ausgestaltung aber Nachteile gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern, die mit den entstehenden Kostenvorteilen Passagiere etwa in die Türkei, Russland oder den Mittleren Osten umleiten könnten.

Der Lufthansa-Konzern hat für sich die bis 2035 möglicherweise entstehenden Mehrkosten auf 15 bis 20 Milliarden Euro beziffert. Eine europäische Kerosinsteuer lehnt der Konzern bislang vollständig ab. Beim Emissionshandel und den Treibstoffquoten müssten die Vorschriften so gestaltet werden, dass auch der Wettbewerb belastet würde. Bislang ist offen, wie die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden. Im politischen Prozess können das europäische Parlament sowie die Mitgliedstaaten noch erheblich Einfluss nehmen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.