Mecklenburg-Vorpommern lässt sich Zeit mit Bußgeld für falsche Namen in Gästelisten

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Mecklenburg-Vorpommern lässt sich Zeit mit der Umsetzung des von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs beschlossenen Bußgelds für falsche Angaben in Restaurant-Gästelisten. Der notwendige Beschluss, um die Vereinbarung vom vergangenen Dienstag in Landesrecht umzusetzen, soll erst beim nächsten MV-Corona-Gipfel von Land, Kommunen und Verbänden am 22. Oktober gefasst werden, wie Regierungssprecher Andreas Timm am Freitag sagte. Grund sei, dass die Kommunen dann mit am Tisch säßen. Diese müssten das neue Bußgeld durchsetzen. Zuvor hatte die «Schweriner Volkszeitung» berichtet.

Die Regierungschefs der Länder hatten in einer Videokonferenz mit Merkel am Dienstag ein Bußgeld von 50 Euro für Menschen vereinbart, die auf Gästelisten in Bars und Restaurants falsche Angaben machen. Die Daten sollen dazu dienen, im Falle einer Corona-Infektion Kontaktpersonen ausfindig zu machen. Unklar ist, wie die Bußgeld-Behörde jemanden identifizieren soll, der auf einer Liste einen falschen Namen angegeben hat.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Simone Oldenburg, merkte an, dass ein Wirt keine Befugnis auf Feststellung der korrekten Daten eines Gastes habe. Deshalb könne er dafür nicht haftbar gemacht werden. (dpa)


 

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