Mehr Rechte für Angestellte bei Lieferdiensten und Co. vorerst vom Tisch

| Politik Politik

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten nicht die notwendige Mehrheit, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte. 

«Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken», hieß es auf X, ehemals Twitter. Die Abstimmung galt als entscheidende Hürde, damit das Vorhaben in Kraft treten kann.

Mit den geplanten Regeln sollen Menschen, die über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten arbeiten, besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden. So soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil soll Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen liegen - sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Erneut Uneinigkeit in der Ampel

Unter anderem die Bundesregierung hatte sich nach Angaben von EU-Diplomaten bei der Abstimmung enthalten, weil es unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. So hatten sich vor allem FDP-Vertreter gegen das Gesetz ausgesprochen. Wegen unterschiedlicher Ansichten innerhalb der Regierung muss sich Deutschland öfter bei Entscheidungen auf EU-Ebene enthalten. Streit in der Ampel gab es auf den letzten Metern kürzlich auch bei anderen EU-Vorhaben wie neuen Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge, dem Gesetz um künstliche Intelligenz und dem EU-Lieferkettengesetz. 

Eigentlich hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments bereits zuvor auf das neue EU-Gesetz verständigt.

Stimmen aus der Wirtschaft

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte die gescheiterte Abstimmung am Freitag. «Wir haben in Deutschland geeignete Verfahren, um den Beschäftigungsstatus von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln», teilte der Verband mit. «Eine EU-Richtlinie, die unnötigerweise in unser deutsches Arbeitsrecht eingreift, ist daher überflüssig.» Der Fahrdienstleister Uber kritisierte, die Richtlinie gehe gegen die Wünsche der Plattform-Arbeiter. Jegliche EU-Regelung müsse die Unabhängigkeit, die die Arbeitnehmer wollen, wahren und ihnen gleichzeitig den Schutz bieten, den sie verdienen. 

Der Essenslieferant Lieferando bedauerte hingegen, dass keine Mehrheit für das Vorhaben gefunden werden konnte. Das Unternehmen stelle bereits alle seine Fahrerinnen und Fahrer regulär an - «mit allen entsprechenden Bezügen und Rechten für die Beschäftigten». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die neue Budgetverteilung im Bundeshaushalt 2026 stößt beim Deutschen Tourismusverband auf gemischte Reaktionen. Während der Etat für Kunst und Kultur bejubelt wird, sorgt eine weitere Kürzung der zentralen Tourismusförderung für Unmut.

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert, Werkverträge bei Essenslieferdiensten zu verbieten. Auch die Gewerkschaft NGG unterstützt den Plan. Ähnliches gibt es schon in anderen Branchen.

Europa-Park-Gründer Roland Mack hat im Umgang mit der AfD für einen offenen Austausch geworben. Dass man mit Menschen spreche, die immerhin einen hohen Anteil an Wählerstimmen ausmachten, halte er für notwendig und richtig, so der 76-Jährige in einem Gespräch mit dem «Südkurier».

Im Land Bremen soll es auf Einweggeschirr eine Steuer geben. Aber die geplante Einführung zum 1. Januar muss verschoben werden - zunächst sollen die Träger öffentlicher Belange gehört werden.

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.