Mehr Tagungen auf dem Land – Bayern senkt Hürden für Kongressförderung

| Politik Politik

Bayern macht es Veranstaltern leichter, Kongresse und Tagungen auch außerhalb der großen Städte durchzuführen. Ab sofort können sie bereits ab 100 Teilnehmenden eine Förderung beantragen

„Wir bringen den Kongressmarkt hinein in Bayerns Regionen", sagt Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber. „Ob im Allgäu oder in der Rhön, ob im Frankenwald oder im Bäderdreieck: Ganz Bayern kann Kongress! Unsere Regionen bieten authentische Gastgeber, starke Netzwerke und inspirierende Orte.“

Mit der Kongressinitiative Bayern unterstützt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gezielt Veranstalter und Agenturen. Sie sollen Bayern als Standort für Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen wählen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land.

München und Nürnberg bleiben bei der bisherigen Größe von mindestens 300 Teilnehmenden.

Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg und Erlangen brauchen künftig nur noch 200 Teilnehmende. In allen anderen Städten und Gemeinden genügt eine Teilnehmerzahl von 100.

Außerdem können Veranstalter ihre Kongresse künftig zweimal innerhalb von fünf Jahren fördern lassen – bisher war das weitgehend ausgeschlossen. „Viele Veranstalter wollen in die Fläche. Auf diesem Weg wollen wir sie unterstützen“, erklärt Kaniber. Und weiter: „Jetzt schaffen wir echte Chancen – für lokale Akteure, Gastronomen, Hoteliers und kreative Köpfe. Wir sehen großes Potenzial, gerade abseits der Ballungsräume.“

 

Das digitale Portal des Projektträgers Bayern Innovativ ist bereits angepasst. Auch noch laufende Anträge profitieren von den neuen Bedingungen. Seit dem Start der Kongressinitiative sind bereits mehrere Fachkongresse in die ländlichen Regionen Bayerns gekommen. Die Rückmeldungen zeigen klar: Die Initiative wirkt, die Rückmeldungen aus der Branche und von den Kommunen sind durchweg positiv.

 

„Ein gut besuchter Kongress belebt ganze Orte – mit vollen Hotels, gut gebuchten Gaststuben und neuen Kontakten für die Zukunft“, sagt Kaniber. „Deshalb legen wir jetzt nach. Unser Ziel ist klar: Wir bringen Wissen, Wirtschaft und Wertschöpfung in die ländlichen Regionen. Bayern ist überall kongresstauglich.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.