Mehr Tagungen auf dem Land – Bayern senkt Hürden für Kongressförderung

| Politik Politik

Bayern macht es Veranstaltern leichter, Kongresse und Tagungen auch außerhalb der großen Städte durchzuführen. Ab sofort können sie bereits ab 100 Teilnehmenden eine Förderung beantragen

„Wir bringen den Kongressmarkt hinein in Bayerns Regionen", sagt Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber. „Ob im Allgäu oder in der Rhön, ob im Frankenwald oder im Bäderdreieck: Ganz Bayern kann Kongress! Unsere Regionen bieten authentische Gastgeber, starke Netzwerke und inspirierende Orte.“

Mit der Kongressinitiative Bayern unterstützt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gezielt Veranstalter und Agenturen. Sie sollen Bayern als Standort für Kongresse, Fachtagungen und Konferenzen wählen – nicht nur in den Großstädten, sondern im ganzen Land.

München und Nürnberg bleiben bei der bisherigen Größe von mindestens 300 Teilnehmenden.

Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg und Erlangen brauchen künftig nur noch 200 Teilnehmende. In allen anderen Städten und Gemeinden genügt eine Teilnehmerzahl von 100.

Außerdem können Veranstalter ihre Kongresse künftig zweimal innerhalb von fünf Jahren fördern lassen – bisher war das weitgehend ausgeschlossen. „Viele Veranstalter wollen in die Fläche. Auf diesem Weg wollen wir sie unterstützen“, erklärt Kaniber. Und weiter: „Jetzt schaffen wir echte Chancen – für lokale Akteure, Gastronomen, Hoteliers und kreative Köpfe. Wir sehen großes Potenzial, gerade abseits der Ballungsräume.“

 

Das digitale Portal des Projektträgers Bayern Innovativ ist bereits angepasst. Auch noch laufende Anträge profitieren von den neuen Bedingungen. Seit dem Start der Kongressinitiative sind bereits mehrere Fachkongresse in die ländlichen Regionen Bayerns gekommen. Die Rückmeldungen zeigen klar: Die Initiative wirkt, die Rückmeldungen aus der Branche und von den Kommunen sind durchweg positiv.

 

„Ein gut besuchter Kongress belebt ganze Orte – mit vollen Hotels, gut gebuchten Gaststuben und neuen Kontakten für die Zukunft“, sagt Kaniber. „Deshalb legen wir jetzt nach. Unser Ziel ist klar: Wir bringen Wissen, Wirtschaft und Wertschöpfung in die ländlichen Regionen. Bayern ist überall kongresstauglich.“

Zurück

Vielleicht auch interessant

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.

Deutschlands Arbeitgeber pochen auf eine Arbeitszeit-Reform. Sie wollen - aus ihrer Sicht endlich - eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Der DGB warnt vor einem Rückfall ins 19. Jahrhundert.

Höhere Steuern und damit höhere Preise für Brot, Butter und Obst: Darauf zielt ein Vorschlag von Ökonom Clemens Fuest. Er will Einheitlichkeit bei der Mehrwertsteuer und im Gegenzug manche entlasten.

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.