Nettoersatzquote und Kapitalrente: Was die Begriffe bedeuten

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Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt – inklusive zahlreicher Fachbegriffe. Was dahintersteckt:

Nettoersatzquote

Die Nettoersatzquote gibt an, wie stark das Einkommen beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand sinkt – also welcher Anteil des letzten Einkommens durch Rente und weitere Alterseinkünfte ersetzt wird. Die Rentenkommission empfiehlt als Zielgröße eine Quote von mindestens 70 Prozent nach Abzug von Steuern. Das wären zum Beispiel bei einem Netto-Monatseinkommen von 2.000 Euro kurz vor der Rente dann im Ruhestand 1.400 Euro.

Lebenserwartung

Die Lebenserwartung ist ein statistischer Durchschnittswert dafür, wie alt Menschen voraussichtlich werden. Eine steigende Lebenserwartung in der Bevölkerung bedeutet meist, dass Renten länger gezahlt werden müssen. Die Rentenkommission empfiehlt, Renteneintritt und Lebenserwartung zu koppeln – aufgeteilt im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbsphase und Rentenphase.

Renteneintrittsfenster

Das ist der Zeitraum, in dem langjährig Rentenversicherte schon vor der regulären Altersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen können. Die Kommission empfiehlt ein Renteneintrittsfenster von gleichbleibend drei Jahren. Das heißt zum Beispiel, dass Versicherte bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst ab 64 Jahren in Rente gehen können - bisher ist das ab 63 möglich. Bei steigender Regelaltersgrenze soll sich parallel der frühestmögliche Renteneintritt erhöhen.

Erwerbstätigenversicherung 

Gemeint ist eine gesetzliche Rentenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einzahlen. Die Rentenkommission bezeichnet dies als «Idealbild der Alterssicherung» und schlägt Schritte in diese Richtung vor: Beamte bleiben demnach zunächst außen vor, für viele aktuell Selbstständige soll es eine Wahlmöglichkeit geben. Die Beiträge sollen allerdings – wie bisher – nur bis zu einem bestimmten Einkommen fällig werden. Verdienst, der jenseits der bekannten Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 8.450 Euro brutto im Monat) liegt, bliebe auch künftig beitragsfrei.

Gesetzliche Kapitalrente

Das bestehende reine Umlageverfahren der Rentenversicherung, bei der aktuelle Arbeitnehmer für aktuelle Renten aufkommen, soll aufgeweicht werden. Ab 2028 soll eine kapitalgedeckte Renten-Komponente für alle Beitragszahler Pflicht werden. Für individuelle Kapitalkonten würden dann zusätzlich schrittweise bis zu zwei Prozent des Einkommens – jeweils hälftig zu zahlen von Arbeitgebern und Beschäftigten – zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt. Ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor soll verhindern, dass diejenigen schlechter gestellt sind, die in den 2030er Jahren in Rente gehen und bis dahin kaum noch Kapital aufbauen können. (dpa)

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