Nettoersatzquote und Kapitalrente: Was die Begriffe bedeuten

| Politik Politik

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt – inklusive zahlreicher Fachbegriffe. Was dahintersteckt:

Nettoersatzquote

Die Nettoersatzquote gibt an, wie stark das Einkommen beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand sinkt – also welcher Anteil des letzten Einkommens durch Rente und weitere Alterseinkünfte ersetzt wird. Die Rentenkommission empfiehlt als Zielgröße eine Quote von mindestens 70 Prozent nach Abzug von Steuern. Das wären zum Beispiel bei einem Netto-Monatseinkommen von 2.000 Euro kurz vor der Rente dann im Ruhestand 1.400 Euro.

Lebenserwartung

Die Lebenserwartung ist ein statistischer Durchschnittswert dafür, wie alt Menschen voraussichtlich werden. Eine steigende Lebenserwartung in der Bevölkerung bedeutet meist, dass Renten länger gezahlt werden müssen. Die Rentenkommission empfiehlt, Renteneintritt und Lebenserwartung zu koppeln – aufgeteilt im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbsphase und Rentenphase.

Renteneintrittsfenster

Das ist der Zeitraum, in dem langjährig Rentenversicherte schon vor der regulären Altersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen können. Die Kommission empfiehlt ein Renteneintrittsfenster von gleichbleibend drei Jahren. Das heißt zum Beispiel, dass Versicherte bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst ab 64 Jahren in Rente gehen können - bisher ist das ab 63 möglich. Bei steigender Regelaltersgrenze soll sich parallel der frühestmögliche Renteneintritt erhöhen.

Erwerbstätigenversicherung 

Gemeint ist eine gesetzliche Rentenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einzahlen. Die Rentenkommission bezeichnet dies als «Idealbild der Alterssicherung» und schlägt Schritte in diese Richtung vor: Beamte bleiben demnach zunächst außen vor, für viele aktuell Selbstständige soll es eine Wahlmöglichkeit geben. Die Beiträge sollen allerdings – wie bisher – nur bis zu einem bestimmten Einkommen fällig werden. Verdienst, der jenseits der bekannten Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 8.450 Euro brutto im Monat) liegt, bliebe auch künftig beitragsfrei.

Gesetzliche Kapitalrente

Das bestehende reine Umlageverfahren der Rentenversicherung, bei der aktuelle Arbeitnehmer für aktuelle Renten aufkommen, soll aufgeweicht werden. Ab 2028 soll eine kapitalgedeckte Renten-Komponente für alle Beitragszahler Pflicht werden. Für individuelle Kapitalkonten würden dann zusätzlich schrittweise bis zu zwei Prozent des Einkommens – jeweils hälftig zu zahlen von Arbeitgebern und Beschäftigten – zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt. Ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor soll verhindern, dass diejenigen schlechter gestellt sind, die in den 2030er Jahren in Rente gehen und bis dahin kaum noch Kapital aufbauen können. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem Appell zum Kauf heimischer Weine und einem neuen Förderprogramm reagiert Baden-Württemberg auf die angespannte Lage im Weinbau. Ministerpräsident Cem Özdemir warnt vor den Folgen für Kulturlandschaft und Tourismus, während die Landesregierung zusätzliche Hilfen für die Betriebe auf den Weg bringt.

Nur Barzahlung möglich? Das mögen die Finanzminister von Bund und Ländern gar nicht. Schon bald könnte damit Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium will bald neue Gesetze zur Bekämpfung von Steuerbetrug vorlegen.

Die Bundesregierung will statt einer Abgabe nun doch eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erheben. Grund für den Schwenk sind offenbar verfassungsrechtliche Bedenken.

Über die Renten-Reform besteht weitgehend Einigkeit. Die Bewährungsprobe für die neue Harmonie in der schwarz-roten Regierung steht aber noch bevor - ab Mittwoch im Koalitionsausschuss. Was geplant ist, bei Tageskarte lesen.

Der Bundesverband der Systemgastronomie hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin Milliardeninvestitionen und Tausende neue Arbeitsplätze in Aussicht gestellt. Zugleich verband der Verband diese Pläne mit Forderungen nach weniger Bürokratie und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen.

Die Stadt München sieht trotz freiwilliger Vereinbarungen keine spürbare Entlastung im Univiertel. Oberbürgermeister Dominik Krause kündigt an, bei ausbleibender Verbesserung das Verkaufsverbot für Flaschenbier bereits ab 22 Uhr wieder einzuführen.

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.