Neue EU-Regeln für Honig und Marmelade: Was Hotels und Restaurants jetzt beachten müssen

| Politik Politik

Marmelade darf auf dem Frühstücksbuffet unter bestimmten Bedingungen wieder Marmelade heißen. Was auf den ersten Blick wie eine kuriose Randnotiz aus Brüssel klingt, betrifft Millionen Frühstücksgäste in Hotels, Pensionen und Restaurants. Gleichzeitig treten neue Transparenzpflichten für Honig in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf den Einkauf, die Kennzeichnung und die Regionalitätskonzepte in  Hotellerie und Gastronomie haben.

Eine sprachliche Lockerung für das Frühstücksbuffet

Wer in Deutschland Erdbeermarmelade sagte, meinte Erdbeermarmelade. Das Problem war jedoch, dass das Produkt nach dem geltenden EU-Recht offiziell gar nicht so heißen durfte.

Jahrzehntelang schrieb die Europäische Union vor, dass ausschließlich Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen. Erzeugnisse aus Erdbeeren, Aprikosen oder Himbeeren mussten rechtlich als „Konfitüre“ verkauft werden, auch wenn Verbraucher und Gastronomen im Alltag fast ausschließlich von Marmelade sprachen.

Der Ursprung dieser Regel liegt in der britischen Tradition, wo „Marmalade“ traditionell aus Orangen hergestellt wird. Mit der nun beschlossenen Reform der EU-Frühstücksrichtlinien lockert Brüssel diese strengen Vorgaben und erlaubt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für den jeweiligen Sprachgebrauch.

In Deutschland darf die klassische Erdbeer- oder Aprikosenkonfitüre künftig auf dem Etikett und auf dem Buffet auch wieder offiziell als „Marmelade“ bezeichnet werden. Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist jedoch, dass die traditionelle Orangenvariante zur Vermeidung von Verwechslungen klar als „Zitrusmarmelade“ oder „Orangenmarmelade“ deklariert wird. Im gewerblichen Hoteleinkauf bleibt die Unterscheidung nach dem Fruchtgehalt zwischen Konfitüre und Konfitüre extra für die Qualitätsbestimmung weiterhin bestehen.

Neue Transparenzpflicht bei Honig

Deutlich relevanter für die wirtschaftliche Praxis in Hotellerie und Gastronomie sind die neuen Vorgaben für den Wareneinsatz bei Honig.

Bislang konnten Hersteller ihre Produkte mit der pauschalen und oft verschleiernden Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ kennzeichnen. Für die einkaufenden Hoteliers und die Hotelgäste war damit kaum nachvollziehbar, woher die Ware tatsächlich stammte.

Künftig müssen sämtliche Ursprungsländer auf dem Etikett genannt werden. Die bloße Auflistung der Herkunftsländer reicht dabei nicht mehr aus. Die Länder müssen in absteigender Reihenfolge ihres Anteils aufgeführt werden, und zusätzlich ist der jeweilige Gewichtsanteil in Prozent anzugeben. Für den Hoteleinkauf wird damit erstmals transparent sichtbar, ob ein Honig überwiegend aus europäischen Ländern oder aus Drittstaaten importiert wurde.

Große Importabhängigkeit und regionale Preisunterschiede

Für das Hotelgewerbe und für Restaurants beleuchtet diese Transparenzoffensive eine erhebliche wirtschaftliche Diskrepanz auf dem deutschen Markt.

Deutschland verfügt beim Honig über einen Selbstversorgungsgrad von lediglich etwa 20 bis 25 Prozent. Rund 75 bis 80 Prozent des verbrauchten Honigs müssen aus dem Ausland importiert werden. Günstige Großgebinde und Portionspackungen für das standardisierte Frühstücksbuffet bestehen im Niedrigpreissegment fast ausschließlich aus Importmischungen, bei denen China, Argentinien, Mexiko und die Ukraine zu den Hauptlieferanten gehören.

Hoteliers und Gastronomen müssen sich bei der Kalkulation auf deutliche regionale Preisdivergenzen einstellen. Während billiger Importhonig im Großhandel oft für unter vier Euro pro Kilogramm eingekauft werden kann, liegt der Erzeugerpreis für deutschen Imkerhonig im Schnitt bei acht bis zwölf Euro pro Kilogramm. Je nach Sorte, wie beispielsweise bei Spezialitäten wie Wald- oder Tannenhonig, kann der Preis für heimische Produkte auch noch deutlich darüber liegen.

Chance für regionale Frühstückskonzepte

Für die Hotellerie und Gastronomie eröffnet die neue Kennzeichnungspflicht trotz der höheren Kosten für heimische Ware sehr interessante Möglichkeiten im Marketing.

Regionale Honigproduzenten profitieren von der neuen Transparenz im Markt. Betriebe, die bereits heute mit lokalen Imkern zusammenarbeiten, können diesen Herkunftsvorteil künftig noch deutlicher und rechtssicherer auf dem Buffet kommunizieren.

Gerade im Ferien- und Tagungshotelbereich beobachten Gastgeber seit Jahren ein kontinuierlich wachsendes Interesse der Gäste an regionalen Produkten, kurzen Lieferketten und einer nachvollziehbaren Herkunft. Das Frühstücksbuffet gilt in der Branchenforschung als der wichtigste kulinarische Berührungspunkt des Gastes im Hotel und beeinflusst die anschließenden Online-Bewertungen überproportional. Die neuen Vorschriften unterstützen diesen Trend und erlauben es Hoteliers, den höheren Wareneinsatz als sichtbares Qualitätsmerkmal und Nachhaltigkeitsargument zu nutzen.

Übergangsregelung für bestehende Ware

Für Hoteliers und Gastronomen besteht beim Blick auf die Vorräte im Lager kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung der EU-Richtlinie bis Ende 2025 Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu gießen. Ab dem 14. Juni 2026 greifen die neuen Regeln dann verpflichtend für neu produzierte Ware. Für Erzeugnisse, die vor diesem Stichtag nach den alten Vorschriften abgefüllt und gekennzeichnet wurden, gilt jedoch ein großzügiger Bestandsschutz. Diese Produkte dürfen weiterhin verkauft und verbraucht werden, bis die Vorräte erschöpft sind.

Beim Einkauf neuer Frühstücksprodukte sollten die Verantwortlichen im Hotel dennoch rechtzeitig darauf achten, dass die Lieferanten die neuen Anforderungen an die Herkunftstransparenz bereits in ihren Lieferketten umsetzen.

Das Frühstück wird transparenter

Die überarbeiteten europäischen Frühstücksrichtlinien verändern das Hotelbuffet nicht grundlegend, aber sie sorgen für spürbar mehr Klarheit. Sie garantieren verständlichere Produktbezeichnungen und eine stärkere Sichtbarkeit von Herkunft und Qualität der Lebensmittel.

Während die Rückkehr der Marmelade vor allem eine sprachliche Anpassung an die Realität der Verbraucher darstellt, könnte die neue Honigkennzeichnung den Wettbewerb zwischen anonymen Importmischungen und regionalen Erzeugern im Gastgewerbe tatsächlich nachhaltig verändern. Forciert wird damit ein Marktumfeld, in dem Herkunft, Regionalität und Authentizität längst zu den wichtigsten Qualitätsmerkmalen eines modernen gastronomischen Angebots gehören.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.