Neues Gaststättengesetz - Berlin lockert Regeln für Außengastronomie in Ausgehvierteln

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen und damit Änderungen für die Gastronomie sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf den Weg gebracht. Wie aus Medienberichten und Mitteilungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin (DEHOGA Berlin) hervorgeht, sollen Restaurants, Cafés und Bars in künftig ausgewiesenen Ausgehvierteln längere Öffnungszeiten für ihre Außengastronomie erhalten.

Demnach dürften gastronomische Betriebe in diesen Bereichen von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr sowie freitags und samstags bis Mitternacht Gäste im Außenbereich bewirten. Nach Angaben von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey solle innerhalb der kommenden sechs Monate festgelegt werden, welche Stadtgebiete als Ausgehviertel gelten. Mit Beginn des kommenden Jahres könne die Neuregelung dann in Kraft treten.

Senat soll Ausgehviertel innerhalb der nächsten Monate festlegen

Wie der Medien berichtet, gibt es bislang keine abschließende Festlegung der betroffenen Gebiete. Die Entscheidung darüber werde nach Angaben von Giffey gemeinsam mit den zuständigen Stellen vorbereitet. Erst danach könne feststehen, in welchen Teilen Berlins die erweiterten Öffnungszeiten gelten werden.

Die Senatorin erklärte zudem, die neue Regelung sei als Vertrauensvorschuss für die Gastronomie gedacht. Gleichzeitig würden bestehende Vorgaben zum Lärmschutz weiterhin gelten. Genehmigungen könnten demnach auch wieder entzogen werden, falls entsprechende Voraussetzungen nicht mehr erfüllt würden. Ziel sei es, den Betrieben mehr Handlungsspielraum zu geben.

Dehoga Berlin verweist auf längere Vorbereitungsphase des Gesetzes

Der DEHOGA Berlin bezeichnete den Beschluss als wichtigen Zwischenschritt. Nach Angaben des Verbandes sei dem Beschluss eine mehr als einjährige Vorarbeit vorausgegangen, an der sich auch der Branchenverband beteiligt habe. Ziel der Neuregelung sei es gewesen, bürokratische Hürden abzubauen, Verfahren zu vereinfachen und die Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe anzupassen.

Aus Sicht des Verbandes zählen insbesondere die Änderungen für die Außengastronomie zu den zentralen Bestandteilen des Gesetzes. Der DEHOGA Berlin verweist darauf, dass er bereits zuvor eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Außenflächen vorgeschlagen habe. Die nun vorgesehene Beschränkung auf ausgewiesene Ausgehviertel bezeichnet der Verband als politischen Kompromiss.

Verband kündigt weitere Gespräche zu Sondernutzungen an

Nach Angaben des DEHOGA Berlin soll die praktische Umsetzung des Gesetzes nun aufmerksam begleitet werden. Der Verband kündigte an, sich weiterhin für Änderungen bei Sondernutzungen und Genehmigungsverfahren einzusetzen. Ziel sei es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und bürokratische Anforderungen zu reduzieren.

Der Verband verweist außerdem darauf, dass das Gesetz nach der formellen Ausfertigung und Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin nach aktuellem Stand etwa sechs Monate später in Kraft treten solle.

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