Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau - Große Schnittmenge mit DEHOGA-Forderungen

| Politik Politik

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie erweitert und darin mehrere zentrale Vorschläge aufgenommen, die auch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wiederholt gefordert wurden. Die Aktualisierung umfasst nun 77 konkrete Vorschläge zur Reduzierung von Dokumentations- und Meldeauflagen, die insbesondere kleine und mittelständische Betriebe betreffen.

Arbeitsrechtliche Vorschläge des NKR

Ein wichtiger Punkt, den der NKR neu in sein Paket aufgenommen hat, betrifft das Nachweisgesetz. Der Kontrollrat schlägt vor, die Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen von Arbeitsverhältnissen digital zu ermöglichen. Bisher sind von dieser Erleichterung Branchen wie das Gastgewerbe ausgenommen. Des Weiteren zielt ein Vorschlag auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab. Der NKR fordert, das Verfahren in ein Push-Verfahren umzuwandeln. Dies würde bedeuten, dass die Krankenkassen die eAU aktiv an den Arbeitgeber übermitteln müssten, anstatt den Arbeitgeber die Information abrufen zu lassen.

Erleichterungen im Arbeitsschutz gefordert

Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es ebenfalls mehrere Übereinstimmungen mit Forderungen des DEHOGA. Die Vorschläge des Kontrollrats sehen vor, dass Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten von der Dokumentationspflicht über die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz ausgenommen werden sollen. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen soll obligatorisch erst ab 50 Beschäftigten greifen, im Gegensatz zur bisherigen Schwelle von 20. Zudem sollen die Sitzungen dieser Arbeitsschutzausschüsse verpflichtend nur noch einmal pro Jahr statt wie bisher vierteljährlich vorgesehen werden.

Ferner sollen wiederholende jährliche Unterweisungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz abgeschafft werden. Stattdessen sollen Betriebe selbst entscheiden dürfen, wann Unterweisungen erforderlich sind. Auch sollen die Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die betriebsärztliche Unterstützung digital zugelassen werden. Abschließend sollen verpflichtende Überprüfungen durch Elektrofachkräfte bei einfachen Betriebsmitteln wie Notebooks, Wasserkochern und Kaffeemaschinen entfallen.

Politische Unterstützung und nächste Schritte

Die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrats erhalten teilweise Unterstützung aus der Politik. Einige der Maßnahmen finden sich auch in der kürzlich von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedeten föderalen Modernisierungsagenda. Der DEHOGA bekräftigt seine Absicht, weiterhin darauf zu dringen, dass die zuständigen Ministerien, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket des NKR aufgreifen und umsetzen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.