Österreich: Booking.com muss Daten privater Vermieter nach Buchung offenlegen

| Politik Politik

Booking.com muss Kunden in Österreich unverzüglich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Revision der Buchungsplattform gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Wien zurückgewiesen. Damit blieb die Entscheidung der Vorinstanzen bestehen.

Der Beschluss des OGH stammt vom 20. Mai 2026 und trägt das Aktenzeichen 4 Ob 28/26k. Kläger war der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Beklagte die Booking.com B.V. mit Sitz in Amsterdam. Gegenstand des Verfahrens waren Unterlassung und Urteilsveröffentlichung.

Booking vermittelt Verträge direkt zwischen Gästen und Unterkunftgebern

Der OGH hält in seinem Beschluss fest, dass Kunden den Vertrag über die Unterbringung direkt mit den jeweiligen Unterkunftgebern schließen. Booking.com vermittle neben gewerblich betriebenen Unterkünften auch Ferienwohnungen und Privatzimmer von privaten Anbietern.

Bei der Registrierung müssten Unterkunftgeber unter anderem Namen, Adresse und ihre Einstufung als gewerblicher oder privater Vermieter angeben. Diese Daten würden von Booking.com nach den Feststellungen des Gerichts nicht überprüft. Bei privaten Unterkünften habe Booking.com den Buchenden weder im Inserat noch während der Buchung oder in zeitlicher Nähe dazu Identität und ladungsfähige Anschrift des Vermieters mitgeteilt.

Gericht wertet Vermieterdaten als wesentliche Information für Kunden

Das Oberlandesgericht Wien war zu dem Ergebnis gekommen, dass Booking.com Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber unverzüglich nach der Buchung auch ohne entsprechende Anfrage mitteilen müsse. Diesen Informationen komme erhebliches Gewicht zu, weil vertragliche Ansprüche nur bei Kenntnis des Vertragspartners geltend gemacht werden könnten. Der OGH sah in dieser Beurteilung keine grobe Fehlbeurteilung.

Dabei geht es beispielsweise um Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung sowie um ein möglicherweise vertraglich eingeräumtes, später aber verweigertes Stornorecht. Für deren Durchsetzung benötige der Kunde Namen und Adresse des Unterkunftgebers.

Offenlegung bereits vor der Buchung bleibt weiterhin nicht erforderlich

Der OGH grenzt den Fall ausdrücklich von einer früheren Entscheidung ab. Eine Verpflichtung von Vermittlungsplattformen, Name und Adresse privater Unterkunftgeber bereits vor der Buchung bekanntzugeben, hatte der Senat in einem früheren Verfahren verneint. Dort seien die Daten allerdings anlässlich der Buchung mitgeteilt worden, wodurch Gäste mögliche Ansprüche gegen die Unterkunftgeber hätten verfolgen können.

Im aktuellen Verfahren war dagegen die Bekanntgabe unverzüglich nach der Buchung entscheidend. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob ein Kunde die Daten ausdrücklich anfordert.

Booking sah Datenweitergabe erst nach Kundenanfrage als ausreichend an

Booking.com hatte argumentiert, eine Offenlegung auf Anfrage genüge. Nach den im Verfahren festgestellten internen Richtlinien des Unternehmens war seit Dezember 2024 eine Bekanntgabe der Daten auf Anfrage längstens binnen vier Wochen nach Mitteilung der Buchungsnummer vorgesehen. Nach den Feststellungen des Erstgerichts seien entsprechende Auskünfte teilweise erst nach mehreren Wochen erfolgt. Dies könne dem Interesse der Kunden an einer reibungslosen Durchsetzung ihrer vertraglichen Ansprüche zuwiderlaufen.

Auch mit seinen datenschutzrechtlichen Einwänden setzte sich Booking.com nicht durch. Nach Auffassung des OGH habe das Unternehmen nicht schlüssig dargelegt, warum die Offenlegung von Name und Anschrift unverzüglich nach der Buchung gegen Artikel 5 oder Artikel 6 DSGVO verstoßen sollte.

Urteil muss auch auf Booking-Website veröffentlicht werden

Gegenstand des Verfahrens war zudem die Veröffentlichung des Urteils. Vorgesehen ist eine Veröffentlichung für 90 Tage auf der Website von Booking.com sowie in einer Samstagsausgabe der bundesweit in Österreich erscheinenden „Kronen-Zeitung“. Der OGH sah bei der vom Berufungsgericht festgelegten Veröffentlichungsdauer auf der Booking-Website keinen Korrekturbedarf.
Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.

Sandra Warden arbeitet seit fast 25 Jahren beim DEHOGA Bundesverband. Dort verantwortet sie als Geschäftsführerin die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik. In der aktuellen Darstellung der Bundesgeschäftsstelle auf der Website des Verbandes wird sie derzeit nicht aufgeführt. Auf Anfrage von Tageskarte zu den Änderungen reagiert der Verband knapp.

50 Cent extra für Einwegbecher & Co.: Die Verpackungsteuer in Potsdam sorgt für Riesen-Ärger. Verbände warnen vor Unmut beim Verbraucher wegen Preissprüngen und hohem Bürokratie-Aufwand.

Google steht unter Druck: Die von Künstlicher Intelligenz betriebenen Chatbots werden zunehmend zur Konkurrenz. Brüssel will dem Wettbewerb nicht im Weg stehen - im Gegenteil.

Der DEHOGA und weitere Wirtschaftsverbände kritisieren die geplante steuerfreie 1.000-Euro-Prämie. Sie sehen darin eine zusätzliche Belastung für Unternehmen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage.