Reiseverband kritisiert geplante Abschaffung des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte

| Politik Politik

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte abschaffen. Der Gesetzentwurf für die geplante Steuerreform sieht vor, Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu streichen. Damit würde der bisherige Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr entfallen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) lehnt das Vorhaben ab und warnt vor Folgen für Beschäftigte und Unternehmen der Reisewirtschaft.

Der Freibetrag ermöglicht es Arbeitnehmern bislang, Waren oder Dienstleistungen des eigenen Arbeitgebers vergünstigt zu beziehen. Bis zu einem Betrag von 1.080 Euro im Jahr bleibt dieser Vorteil steuerfrei. Nach Angaben im Referentenentwurf haben bundesweit rund 1,4 Millionen Bürger von dem Freibetrag profitiert. Durch dessen Abschaffung erwartet der Staat jährlich rund 240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben sich Union und SPD gemeinsam auf die Streichung verständigt. Zuerst hatte die „Welt“ über die Pläne berichtet.

Reiseverband sieht Beschäftigte durch geplante Streichung finanziell belastet

Der DRV fordert die Bundesregierung auf, den Rabattfreibetrag beizubehalten. DRV-Präsident Albin Loidl erklärt: „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal.“

Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung nach Einschätzung des Verbands besonders problematisch. Viele Unternehmen der Branche arbeiteten mit engen Margen und verfügten entsprechend nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot seien deshalb ein zusätzlicher Bestandteil der Leistungen für Beschäftigte. Sie dienten nach Darstellung des DRV zudem dazu, Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Branche zu binden.

Der Verband verweist außerdem auf die Produkterfahrung der Beschäftigten. Vergünstigte Reisen ermöglichten es Mitarbeitern, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Erfahrung trage nach Auffassung des DRV unmittelbar zur Beratungsqualität bei.

Kritik an den Plänen kommt auch aus Regierungskoalition

Kritik an der geplanten Abschaffung gibt es auch außerhalb der Reisewirtschaft. Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sagte der „Welt“, die Streichung widerspreche dem Ziel der Bundesregierung, Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. „Im Gegenteil: Sie käme einer verdeckten Gehaltskürzung gleich.“ Güntzler sprach sich dafür aus, den Freibetrag stattdessen zu erhöhen.

Auch der Grünen-Finanzpolitiker Sascha Müller äußerte Kritik. Er befürchte, dass viele Unternehmen ihren Mitarbeitern wegen der Bürokratie künftig überhaupt keine Rabatte mehr gewährten, sagte Müller der „Welt“.

DRV hält erwarteten Bürokratieabbau für nicht überzeugend

Der DRV wendet sich zudem gegen das Argument eines Bürokratieabbaus. Der Referentenentwurf führe nach Darstellung des Verbands selbst aus, dass wesentliche Arbeitsschritte bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten auch nach Abschaffung des Freibetrags bestehen blieben. Lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen. Die dafür kalkulierte Zeitersparnis betrage drei Minuten pro Fall.

Der Reiseverband fordert deshalb, die vorgesehene Streichung von Paragraf 8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Loidl erklärt: „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.