Saarländisches Gastgewerbe kann unter Auflagen vom 18. Mai an öffnen

| Politik Politik

Gaststätten und Hotels im Saarland können vom 18. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Saarbrücken am Freitag unter Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss der Landesregierung mit. Demnach dürfen unter anderem Restaurants, Kneipen, Cafés und Kantinen öffnen, jedoch Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars nicht.

[Aktuell: Tageskarte fasst zusammen, welche Regeln für Kneipen, Restaurants und Hotels in den Bundesländern derzeit bekannt sind. Weiterlesen auf  Tageskarte]

Die Öffnungszeiten sind auf 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr begrenzt. «Bewirtung findet ausschließlich an Tischen statt, der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind nicht gestattet», hieß es. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga im Land zeigte sich größtenteils zufrieden.

Bei Hotels soll vom 18. Mai an der normale touristische Betrieb wieder möglich sein – im Rahmen geltender Beschränkungen. Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, müssen sich Betriebe demnach an eine gestaffelte Maximal-Belegung halten. Je nach Infektionszahlen soll dann vom 2. Juni 2020 an eine Vollauslastung möglich sein.

Als Beherbergungsbetriebe gelten neben Hotels, Pensionen und Gasthöfen auch Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen. Auch der Tagungsbetrieb ist mit Einschränkungen wieder zulässig. Aber Schwimm- und Fitnessbereiche müssen noch geschlossen bleiben.

Für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden noch Hygieneauflagen erarbeitet - zum Beispiel 1,50 Meter Mindestabstand oder Bedienung nur am Tisch. Um Infektionsketten nachzuverfolgen, kann eine Reservierung dienen, oder – etwa bei spontanem Restaurantbesuch - ein Kontaktdatenblatt vor Ort ausgefüllt werden. Der Corona-Verordnung zufolge ist es erlaubt, dass die Angehörigen des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt an einem Tisch sitzen.

Landeswirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) forderte einen zusätzlichen Rettungsschirm der Bundesregierung für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche. «In diesem Wirtschaftszweig ist kein nachholender Konsum möglich. Der Espresso, der bislang nicht getrunken wurde, wird nach dem 18. Mai nicht zweimal getrunken.»

Der Dehoga im Saarland lobte, eine Vielzahl von Gastrobetrieben dürfe wieder öffnen. Für alle gälten die gleichen Auflagen, positiv sei auch, dass zwischen Innen- und Außengastronomie kein Unterschied gemacht werde. Insgesamt sei es keine perfekte Lösung, «aber das konnten wir auch nicht erwarten». Es sei jedoch ein machbarer Kompromiss. «Natürlich gibt es die eine oder andere Kröte zu schlucken, allerdings mit Blick auf andere Bundesländer hätte es uns weit schlimmer treffen können.»


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.