Sachsen erleichtert Berufseinstieg für ausländische Azubis

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Der sächsische Hotel- und Gaststättenverband hält die Verlängerung der Arbeitserlaubnis von ausländischen Azubis um drei Monate über das Ausbildungsende hinaus für sehr zielführend.

«Nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in zahlreichen weiteren Branchen, in denen ausländische Fachkräfte eine tragende Rolle spielen, bringt diese Regelung Klarheit und Erleichterung», sagte Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Sachsen. Davon profitierten derzeit mehr als 10.000 junge Menschen in dualer oder schulischer Ausbildung.

Das sächsische Innenministerium hatte Ende November einen Erlass verabschiedet, der den nahtlosen Berufseinstieg von ausländischen Auszubildenden, Studierenden und Berufsanerkennungsabsolventen vereinfacht.

«Aktuell erlernen etwa 900 Auszubildende mit ausländischen Wurzeln in Sachsen einen Beruf in der Gastronomie, davon werden etwa 400 bereits im kommenden Jahr ihren Abschluss machen», erläuterte Klein. Durch die Verlängerung der Arbeitserlaubnis über das Ausbildungsende hinaus sei jetzt erstmals der nahtlose Übergang in die Beschäftigung möglich.

Das Ausbildungsende war laut Dehoga bisher ein kritischer Punkt, da der Aufenthaltszweck und die damit verbundene Beschäftigungserlaubnis, die an die Berufsausbildung anknüpften, damit automatisch endeten. Mit der neuen Regelung haben Bewerber und Betriebe eine dreimonatige Übergangsfrist, um bis zur Erteilung der Anschlussaufenthaltserlaubnis die Beschäftigung uneingeschränkt fortzusetzen. (dpa)


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