Sachsen kündigt weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln ab Mittwoch an

| Politik Politik

 

Sachsen will bereits an diesem Mittwoch die Corona-Schutzmaßnahmen lockern. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) begründete das am Dienstag nach der Kabinettssitzung damit, dass eine Überlastung der Krankenhäuser auch in den kommenden 14 Tagen nicht in Sicht sei. Man wolle Maßnahmen ergreifen, die das Leben erleichtern, sagte die Ministerin: «Wir lockern allerdings mit Bedacht.»

Konkret sollen Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte wegfallen. Bei Eheschließungen und Begräbnissen ist die Teilnehmerzahl nicht mehr begrenzt - hier gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet). Im Einzelhandel entfallen die G-Regeln ganz. Kunden müssen nur noch eine FFP2-Maske tragen. Für Sport im Außenbereich, für Museen, Gedenkstätten und auch die Innenbereiche Botanischer Gärten oder Zoos gilt statt 2G (genesen oder geimpft) fortan 3G.

Zugleich kündigte Köpping weitreichende Erleichterungen für die Zeit ab 4. März an. Über die Eckpunkte beriet das Kabinett am Dienstag. Nach der Anhörung soll am 1. März eine neue Corona-Verordnung beschlossen werden. Sie ist nicht mehr als Notfall-Verordnung ausgewiesen und soll dann nur 14 Tage gelten. Denn am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz des Bundes aus. Wie es danach weitergeht, ist nach den Worten von Köpping noch unklar.

Grundsätzlich gilt: Sachsen will künftig ohne Schließungen von Einrichtungen durch die Corona-Pandemie kommen. Ein Stufenplan, der Maßnahmen von der Belegung der Krankenhausbetten abhängig macht, ist vom Tisch. Allerdings soll in der neuen Verordnung eine «Vorbehaltsregelung» stehen. Bei Zuspitzung der Lage behält sich Sachsen damit zusätzliche Schutzmaßnahmen vor.

Ab 4. März soll eine Kontakterfassung nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens erforderlich sein. Die Maskenpflicht bleibt. Wenn Bars keine «Unterhaltungskomponenten» wie Tanzfläche, DJ, Band oder Karaoke haben, dürfen sie öffnen und werden damit der Gastronomie gleichgestellt. Für beide Bereichen gilt 3G. In Clubs und Diskotheken brauchen Genesene und Geimpfte noch einen zusätzlichen Test (2G-plus), müssen aber keine Maske tragen und Abstände einhalten.

Für Großveranstaltungen soll im Innenbereich fortan eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei höchstens 6000 Personen gelten. Unter freiem Himmel sind es maximal 75 Prozent Auslastung und höchstens 25 000 Personen. Für Dienstleistungen wie Reisebüros, Versicherungen und Solarien sowie für Kirchen sollen die G-Regeln gänzlich wegfallen. Bei körpernahen Dienstleistungen und Aus-, Fort-, und Weiterbildung soll 3G angewendet werden.

Bäder und Saunen sowie Messen und Kongresse sollen dann unter der Maßgabe von 2G (bisher 2G-plus) besucht werden können. Dampfsaunen dürfen erstmals wieder öffnen. Im Handel, in Museen und Spielhallen soll die bisherige Quadratmeter-Einschränkung wegfallen. Gleiches gilt für die Maskenpflicht am Sitzplatz in Kultur- und Freizeiteinrichtungen - sofern hier die 2G-Regel eingehalten wird. Wenn Veranstalter Besucher nur mit Test einlassen wollen, muss die Maske aber getragen werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.