Schlappe für DEHOGA Rheinland-Pfalz bei Gerichtsverfahren um Verbandsausschluss

| Politik Politik

Hotelier Matthias Ganter von der Mosel wollte die Wahl des Präsidenten Gereon Haumann überprüfen lassen, unterlag vor Gericht und flog aus dem DEHOGA in Rheinland-Pfalz. Nachdem ein Landgericht den Ausschluss des prominenten Hoteliers aus dem Verband bereits ablehnte, beabsichtigt nun auch das Oberlandesgericht im Sinne Ganters und gegen die Berufung des Verbandes zu entscheiden. Der Verband zog seine Berufung inzwischen zurück.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der Ganter vor die Tür gesetzt hatte, musste bereits vor einem Jahr vor dem Landgericht Bad Kreuznach eine Niederlage einstecken. Das Gericht hatte geurteilt, das Ganters Ausschluss aus dem Verband nicht rechtens war. Doch der Verband legte Rechtsmittel ein und ging in Berufung. Nun hat das Oberlandesgericht mitgeteilt, dass es beabsichtige, die Berufung des DEHOGA zurückzuweisen. Ganter sagt in einer Stellungnahme, dass damit rechtskräftig sei, dass er 2019 rechtswidrig aus dem Verband ausgeschlossen wurde.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen wollten. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlug medial hohe Wellen. Sogar das Fernsehen berichtete. Hier Hintergründe zu der Angelegenheit bei Tageskarte https://www.tageskarte.io/politik/detail/dehoga-rheinland-pfalz-setzt-prominenten-kritiker-vor-die-tuer.html.

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz schloss Ganter aus Traben-Trarbach daraufhin aus dem Verband aus. Der Verband warf dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, „verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten“ vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband legte Ganter Beschwerde ein und gewann vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Nachdem nun auch das Oberlandesgericht ankündigte, der Argumentation des Landgerichtes folgen zu wollen, zog der DEHOGA seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. In einer Pressemitteilung schreibt der Verband dazu, dass man auch Matthias Ganter nun wieder eine Mitgliedschaft im DEHOGA ermöglichen wolle. Haumann habe daher dem Präsidium vorgeschlagen, die Berufung im anhängenden Rechtsstreit zurückzuziehen, das auch so beschloss. Die Pressemitteilung erwähnt allerdings nicht den zuvor ergangenen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz, in dem steht, dass die Richter ohnehin beabsichtigen, die Berufung des Verbandes zurückzuweisen. Ein Beschluss des Präsidiums wäre also gar nicht nötig gewesen.

Eigentlich wollte der Hotelier Ganter die Angelegenheit nicht mehr kommentieren, fühlte sich nach der Pressemitteilung des Verbandes dennoch gezwungen, die Dinge klarzustellen. So schreibt der Gastgeber in einer Stellungnahme, dass nun rechtskräftig entschieden sei, dass sein Ausschluss aus dem DEHOGA im Jahr 2019 rechtswidrig gewesen sei und er nicht gegen die Vereinssatzung verstoßen habe.

Ganter kritisiert, dass die Presseerklärung nicht erwähne, dass der Klagerücknahme des Verbandes bereits am vergangenen Mittwoch ein zehnseitiger Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vorausgegangen sei, in dem das Gericht dem DEHOGA „unmissverständlich mitteile“, dass es die Berufung ansonsten zurückweisen werde. Damit schließe sich, so Ganter, das Oberlandesgericht der erstinstanzlichen Entscheidung an.

Von besonderer Bedeutung sei hierbei, dass das Gericht die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergütung des Präsidenten Gereon Haumann als „unüblich anzusehen“ bewerte und dessen Einkünfte sogar betragsmäßig aufschlüssle, so Ganter, der weiter ausführt, dass es ihm in dem Verfahren um die Wiederherstellung seiner Reputation als Hotelier an der Mittelmosel gegangen sei. Dieses Ziel habe er erreicht. Von dem Präsidenten des DEHOGA erwarte er jetzt, dass dieser seine diversen Gremien in diesem Sinne in Kenntnis setze. Die Pressemitteilung des Verbandes erfülle diesen Anspruch nicht einmal im Ansatz.

Dem Rauswurf Ganters aus dem Verband, der nun nicht mehr gilt, war eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Wahlen des Präsidenten Haumann aus dem Jahr 2019 vorausgegangen. In Verfahren, das die Rechtmäßigkeit der Wahl Haumanns überprüfen sollte, unterlag die Gruppe um Ganter vor einigen Monaten vor Gericht. Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Gereon Haumann, waren rechtens, entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Dezember 2020.

Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des DEHOGA von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte „satzungsbrechende Beschlüsse“. Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029.

Matthias Ganter führt dazu auch in seiner aktuellen Stellungnahme aus: „Das OLG Koblenz stellt darüber hinaus fest, dass ich ein berechtigtes Interesse hatte, die ‚unüblichen‘ Vorgänge im DEHOGA gegenüber einem weiteren Verbandsmitglied zu thematisieren und auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Verband hat sich den Bedenken zu stellen, ohne hierauf gleich mit einem Verbandsausschluss zu reagieren, so das Gericht.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.