Schweiz schränkt Gastronomie und Freizeit ein

| Politik Politik

Die Schweiz hat nach stark gestiegenen Corona-Infektionszahlen neue Beschränkungen für das öffentliche und soziale Leben verhängt. Bars und Restaurants müssen abends um 23 Uhr schließen, Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt, wie der Bundesrat in Bern am Mittwoch erklärte. Tanzlokale werden völlig geschlossen, die Maskenpflicht wird ausgedehnt. Die Maßnahmen gelten ab Donnerstag und sind zeitlich unbefristet.

Am Mittwoch hatten die Schweiz und Liechtenstein 8616 Neuinfektionen in 24 Stunden verzeichnet, erneut ein deutlicher Anstieg in den zwei Ländern mit zusammen rund 8,6 Millionen Einwohnern. 28 Prozent aller Corona-Tests waren positiv. Zur Ergänzung der bereits jetzt voll ausgelasteten Laborkapazitäten von rund 30 000 PCR-Tests am Tag sollen ab kommender Woche auch 50 000 Antigen-Schnelltests pro Tag bereitstehen.

Maskenpflicht teilweise auch im Freien

Die bereits bestehende Maskenpflicht wird ausgedehnt. Neu muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen in Städten und Dörfern zu Ladenöffnungszeiten und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Einreisende müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet kommen, dessen sogenannte 14-Tages-Inzidenz - die Zahl der neu gemeldeten Coronavirus-Fälle pro 100 000 Einwohner in dem Zeitraum - mehr als 60 Fälle über dem der Schweiz liegt. Am Mittwoch lag der Wert in der Schweiz und Liechtenstein bei 762,5, in Deutschland im Vergleich dazu laut EU-Gesundheitsagentur ECDC bei 156,2. «Die Schweiz ist jetzt ein Hotspot auf europäischem Gebiet», sagte Bundesrat Alain Berset. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.