Der Nationalrat hat einen Vorschlag des Bundesrates zur Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen abgelehnt. Damit fand eine Vorlage keine Mehrheit, die eine Fortführung des derzeit bis Ende 2027 befristeten Sondersatzes von 3,8 Prozent bis Ende 2035 vorgesehen hätte. Dies geht aus Angaben von HotellerieSuisse hervor.
Nach Darstellung des Branchenverbandes steht die Entscheidung im Gegensatz zu einem früheren Parlamentsbeschluss. Das Parlament habe zuvor die Motion der Ständerätin Esther Friedli mit dem Titel „MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus“ angenommen. Mit diesem Vorstoß sei der Bundesrat beauftragt worden, eine gesetzliche Grundlage für die Weiterführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes über das Jahr 2027 hinaus auszuarbeiten. Diesen Auftrag habe die Regierung mit dem nun abgelehnten Gesetzesvorschlag umgesetzt.
Verband verweist auf Widerspruch zwischen zwei Parlamentsentscheiden
HotellerieSuisse bewertet die Ablehnung als widersprüchlich. Der Verband verweist darauf, dass das Parlament mit der Annahme der Motion grundsätzlich den Bedarf an Planungssicherheit für den Tourismus anerkannt habe. Die nun abgelehnte Gesetzesgrundlage habe genau dieses Ziel verfolgt.
Christian Hürlimann, Direktor von HotellerieSuisse, erklärte: „Der MWST-Beherbergungssatz ist ein wichtiges Instrument für eine standortgebundene Branche, die ihre Leistungen in der Schweiz erbringt, aber im internationalen Wettbewerb steht. Wir appellieren nun an den Ständerat, diese Inkonsistenz zu korrigieren und der Weiterführung des Beherbergungssatzes zuzustimmen.“
Verband schildert Wettbewerbssituation der Schweizer Beherbergungsbetriebe
Zur Begründung seiner Position verweist HotellerieSuisse auf die Wettbewerbssituation der Schweizer Beherbergungsbranche. Gäste würden heute über digitale Plattformen buchen, Preise kurzfristig vergleichen und empfindlich auf Preisunterschiede reagieren. Nach Angaben des Verbandes könnten höhere Preise zu weniger Buchungen, geringerer Auslastung und sinkenden Erträgen führen.
Zugleich betont der Verband, die Schweizer Beherbergungswirtschaft bestehe nicht ausschließlich aus Anbietern im Luxussegment. Viele Betriebe seien Drei-Sterne-Häuser, Familienunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen mit begrenzten Möglichkeiten, zusätzliche Kosten an Gäste weiterzugeben. Steuererhöhungen ließen sich daher nach Einschätzung von HotellerieSuisse nicht ohne Weiteres auf die Übernachtungspreise aufschlagen.
Darüber hinaus verweist der Verband auf den Wettbewerb mit ausländischen Reisezielen, die teilweise von niedrigeren Kostenstrukturen und ebenfalls reduzierten Mehrwertsteuersätzen profitierten.
Ständerat entscheidet als Nächstes über die Vorlage
Nach der Entscheidung des Nationalrates wird sich nun der Ständerat mit der Vorlage befassen. HotellerieSuisse fordert die kleine Kammer auf, die Bedeutung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Beherbergungsbranche und den Tourismusstandort Schweiz anzuerkennen und einer Weiterführung des Sondersatzes zuzustimmen.
Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.