Stadtrat Kaiserslautern gegen Einführung einer Übernachtungssteuer

| Politik Politik

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich.

Stärkung des Wirtschaftsstandorts

Der Verband sieht in der Ablehnung ein wichtiges Signal zur Stärkung des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Kaiserslautern. Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, kommentierte die Entscheidung: „Wir beglückwünschen den Stadtrat zu dieser zukunftsweisenden und wirtschaftlich richtigen Entscheidung. Die Argumente der Branche wurden gehört. Eine zusätzliche steuerliche Belastung hätte die Hotellerie als auch die Gastronomie sowie die gesamte lokale Wirtschaft in einer ohnehin schwierigen Zeit massiv geschwächt“.

Aus Sicht des Verbandes hätte eine Übernachtungssteuer klare Wettbewerbsnachteile für die Beherbergungsbetriebe in Kaiserslautern zur Folge gehabt. Es wird argumentiert, dass höhere Übernachtungspreise die Aufenthaltsdauer der Gäste verkürzen oder zur Abwanderung in umliegende, steuerfreie Gemeinden führen könnten. Haumann betonte, dass die Entscheidung die regionale Wettbewerbsfähigkeit stärke und Arbeitsplätze schütze.

Einwände der NATO-Befreiung und Verwaltungsaufwand

Ein besonderer Aspekt in Kaiserslautern war die Befreiung eines großen Teils der Übernachtungen von der Steuer. Laut DEHOGA-Informationen werden viele Übernachtungen von Angehörigen der US-Streitkräfte und anderen NATO-Gästen generiert, die gemäß NATO-Truppenstatut weitgehend von einer Übernachtungssteuer befreit wären. Präsident Haumann erklärte dazu: „Eine Steuer, die einen großen Teil der realen Übernachtungen gar nicht erfassen kann, hätte zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitig geringem Ertrag geführt“.

Entlastung und Planungssicherheit

Der DEHOGA wies zudem darauf hin, dass die Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz eine klare Ablehnung einer zweckungebundenen Bettensteuer vorsehe. Die Ablehnung in Kaiserslautern stehe im Einklang mit den strategischen Zielen des Landes, den Tourismus zu entlasten und zu fördern.

Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die kurzfristige Umsetzbarkeit. Viele Beherbergungsbetriebe haben ihre Preise für 2026 und 2027 bereits kalkuliert und vertraglich fixiert. Eine kurzfristige Einführung wäre für die Branche weder organisatorisch noch wirtschaftlich leistbar gewesen. Die Entscheidung des Stadtrats schaffe nun Klarheit und Planungssicherheit für die Betriebe in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.