Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter in Deutschland ins Visier

| Politik Politik

Wer Wohnraum über die Vermittlungsplattform Airbnb vermietet und die Einnahmen nicht versteuert hat, könnte demnächst Post oder Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Die Sondereinheit für Steueraufsicht (SES) habe die Daten von Vermietern ausgewertet und etwa 300 Kontrollmitteilungen an die Finanzämter vor Ort verschickt, wie das Finanzministerium in Stuttgart mitteilte. Diese überprüften, ob die Einnahmen auch ordnungsgemäß versteuert worden seien. Zunächst gehe es nur um den Zeitraum von 2012 bis 2014. Die Steuerverwaltung erwarte aber weitere Daten.

Über die Jahre habe Airbnb am deutschen Markt deutlich an Bedeutung hinzugewonnen und sich von der Vermittlung der Couch im Wohnzimmer zu einem erfolgreichen Vermietungsportal für Kurzzeitvermietungen jeglicher Art weiterentwickelt. «Deshalb wird uns der Prüfbereich sicher noch lange beschäftigen.» Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hatte gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren erreicht, dass Airbnb mit Sitz in Irland die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken herausrücken muss.

Die SES mit Sitz beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach gibt es seit 2014. Die elf Männer und Frauen sind darauf spezialisiert, umfangreiche Datensätze zu analysieren, damit diese gezielt für eine Prüfung an die örtlich zuständigen Finanzämter weitergegeben werden können. Bislang seien insgesamt 20 641 Kontrollmitteilungen versandt und ein steuerliches Mehrergebnis von über 69 Millionen Euro erzielt worden.

Das weite Feld des Internets sei ein großes Betätigungsfeld. «Viele Leute vermieten in Portalen unter Pseudonym oder bieten unter einem anderen Namen ihre Waren an. Da kann es dann schon zu erheblichen Steuerausfällen kommen, insbesondere wenn das gewerblich geschieht.» Im Inland kann die SES die Daten direkt von den Betreibern über unbekannte Steuerfälle anfordern. Im Ausland könne über das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage gestellt werden.

Die Fachleute sind auch für die Panama-Papers zuständig. Diese Auswertung erweise sich als sehr komplex. So wurden Verträge und andere Informationen über die Briefkasten-Gesellschaften zur Verfügung gestellt, bei denen das genaue steuerlich relevante Geschäftsmodell und die involvierten Personen im Einzelfall noch ermittelt und überprüft werden müssen. Es wurden aber bereits 820 Kontrollmitteilungen versendet. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.